Lüner will Streit schlichten und wird durch Messerstiche schwer verletzt

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Messerangriff - Symbolbild, Foto Rinke

Er wollte schlichtend eingreifen. Nun liegt er schwer verletzt im Krankenhaus.

Die Kripo in Lünen ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Messer gegen einen 18-jährigen Mann. Er steht unter dem Verdacht, in der Nacht zu Samstag (7.8.2021) mit einem Messer auf einen 38-jährigen Lüner eingestochen zu haben.

Die Tat ereignete sich gegen 1.15 Uhr auf der Cappenberger Straße/Ecke Schützenstraße, berichtet die zuständige Polizei Dortmund. „Dort traf der Tatverdächtige auf weitere Personen. Es kam zu einem Streit, dessen Ursache schon länger zurückliegt.“

Nach ersten Erkenntnissen wollte der 38-Jährige, der zufällig Zeuge des Tumults wurde, diesen Streit schlichten. Das bekam ihm schlecht.

Denn das Ergebnis war, dass die Auseinandersetzung eskalierte und der 18-Jährige mit dem Messer auf den 38-Jährigen losging. Auch ein weiterer Mann (23) wurde nach bisherigen Erkenntnissen mit dem Messer bedroht.

Anschließend flüchtete der 18-Jährige.

Zeugen alarmierten den Rettungsdienst, der den Verletzten in ein Krankenhaus brachte. Der Lüner wurde operiert und befindet sich nicht in Lebensgefahr.

„Die Polizei ermittelte den namentlich bekannten 18-Jährigen an dessen Privatanschrift. Die Ermittlungen dauern an“, schließt Polizeisprecher Peter Bandermann seine Meldung vom Montagvormittag ab.

Auf unsere Nachfrage ergänzte Bandermann, dass der besagte Streit, in die mehrere Personen insbesondere aus einer Familie verwickelt sind, schon etwa drei Jahre schwelt und ihre Ursache in einem Beziehungskonflikt hat. Aus diesem Grund war der Polizei auch der 18-jährige mutmaßliche Messerstecher bekannt. Er wohnt laut Bandermann in Nordlünen und ist deutscher Staatsangehöriger, ebenso wie der attackierte 38-Jährige.

Dieser kannte keinen der Streitenden, kam als Zufallszeuge hinzu und wollte schlicht nur eins: schlichten.

Haftgründe gegen den 18-Jährigen bestanden laut dem Polizeisprecher nicht, weil er einen festen Wohnsitz hat und keine Fluchtgefahr besteht.

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