Stoßlüften, Tests, Masken: NRW „für Schulstart gut vorbereitet“ – Flächendeckende Luftfilter nicht vorgesehen

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2017
Klassenzimmer - Symbolbild Foto: Rinke

„Schulen in Nordrhein-Westfalen sind gut vorbereitet – Land und Kommunen investieren weiter in den sicheren KiTa- und Schulstart“. So teilt es verheißungsvoll die Landesregierung NRW mit.

Auch im neuen Schulhalbjahr werden Stoßlüften, Tests und Masken in den Schulen das Gebot der Stunde sein. Es ist keine flächendeckende Ausstattung mit Luftfiltern zu erwarten.

So sollen 90,4 Millionen Euro im Land NRW für ein weiteres Lüftungsprogramm für Kitas und Schulen zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist allerdings der Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung, die noch aussteht. Zur Erinnerung: In anderthalb Wochen, am übernächsten Mittwoch (18. August), beginnt in NRW das neue Schuljahr.

„Die Bundesregierung hatte am 14. Juli 2021 entschieden, sich an Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 in gemeinschaftlich genutzten Räumen der Kategorie 2 (Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit) finanziell zu beteiligen“, erläutert das die NRW-Regierung.
 
Seit Sommer 2020 sei in NRW bereits ein sogenanntes „Multi-Barrieren-System“ in Schulen errichtet worden: In diesem Zusammenhang wurden auch 5500 Schulräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten oder einfachen baulichen Maßnahmen zur Erhöhung des Luftaustausches ausgestattet.
 
Ina Scharrenbach aus Kamen, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, lässt sich in der aktuellen Pressemitteilung mit der Überzeugung zitieren:

„Die Schulen in NRW sind sichere Orte für unsere Kinder. Dies ist uns durch die gute Zusammenarbeit mit den Kommunen gelungen. Dazu haben auch die schnelle Umsetzung des Lüftungsprogramms des Landes sowie bauliche Maßnahmen zum besseren Lüften im Frühjahr 2021 beigetragen.

NRW ist eines der wenigen Länder, die die Kommunen bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten schon jetzt unterstützt haben.

Die Landesregierung steht in den Startlöchern, die Bundesvorgaben unverzüglich in ein Lüftungsprogramm II umzusetzen. Dazu braucht es noch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern: Wir haben dem Bund klargemacht, dass er jetzt schnellstmöglich mit den Ländern eine Einigung erzielen muss, damit die Städte und Träger Klarheit bekommen, was gefördert werden kann und was nicht.

Aber eines muss allen klar sein: Mobile Luftreinigungsgeräte sind kein Ersatz für das natürliche Lüften.“ 

Pit Clausen, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld:

„Die Städte tun, was hilft, um im kommenden Schuljahr einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten:

Regelmäßiges Lüften mit offenen Fenstern, regelmäßiges Testen und das Tragen von Masken sind wichtig. Und schließlich können mobile Lüftungsgeräte in schlecht zu belüftenden Schulräumen die Luftqualität zusätzlich verbessern.

Einige Städte haben diese Klassenzimmer bereits mit Luftfiltern ausgestattet, in anderen laufen die Ausschreibungen. Damit folgen die Städte der Empfehlung von Virologen und vom Umweltbundesamt. Die Städte brauchen dafür die Fördermittel von Bund und Land.“
 
Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen und Bürgermeister der Stadt Soest:

„Die Sorgen der Eltern vor dem Herbst können wir gut verstehen. Auch die Kommunen wollen einen möglichst sicheren Schul- und Kitabetrieb. Unverzichtbar bleiben dafür Testen, Maskentragen und regelmäßiges Lüften.

In Räumen, die nicht auf natürlichem Wege belüftet werden können, bieten mobile Filter möglicherweise eine sinnvolle Ergänzung. Viele Kommunen mit Klassenräumen der Kategorie 2 haben deswegen schon von dem Förderprogramm des Landes Gebrauch gemacht.

Die weiteren Hilfen durch Bund und Land begrüßen wir, auch wenn eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Luftfiltern nicht vorgesehen ist. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas niemals 100-prozentig infektionsfrei sein können.“

Thomas Hendele, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und Landrat im Kreis Mettmann: „Dass Bund und Land zur Absicherung des Präsenzbetriebs in Schulen und Kitas an einem Strang ziehen, ist natürlich zu begrüßen. Seit Mitte Juli sind die Grundsatzbeschlüsse in der Welt. Ich erwarte aber, dass der Bund nun schnellstmöglich die Verwendung der Mittel mit den Ländern regelt.“
 
Definition der Kategorie-2-Räume:
„Kategorie 2“-Räume in Schulen und Kindertagesbetreuung sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).
 
Hintergrund:

  • Im Rahmen des Lüftungsprogramms I des Landes Nordrhein-Westfalen für Schulen und Sporthallen sind Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 19,9 Millionen Euro eingegangen. Bewilligt wurden rund 14.798.000 Euro. Davon bis dato ausgezahlt wurden rund 12.890.000 Euro. (Stand: 5. August 2021)
  • Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sah vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.
  • Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den Schulen und den Städten und Gemeinden die Belüftungssituation in den Schulen analysiert. Aus der Analyse ging hervor, dass die Städte und Gemeinden sehr verantwortungsvoll mit der damaligen Aufgabenstellung „Schulbetrieb im Herbst/Winter 2020“ umgegangen sind und auch weiter umgehen.
  • Zusätzlich zum Lüftungsprogramm I des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in den Schulen bauliche Maßnahmen ergriffen und pragmatische Lösungen vor Ort im Zusammenwirken mit dem Schulpersonal gefunden. Beispiel: Es wurden Lösungen gefunden, wenn Fenster aufgrund der notwendigen Absturzsicherung bei Räumen oberhalb des Erdgeschosses nicht geöffnet werden konnten. Des Weiteren wurden bauliche Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel der Austausch ganzer Fensteranlagen.

3 KOMMENTARE

  1. Erspare mir die Zitate oder Verlinkung zu zahlreichen Studien die allesamt zum Ergebnis kommen dass Stoßlüften nur Sinn macht wenn das alle 10Min für mind. 3Min durchgeführt wird, aber auch nur wenn der Temperaturunterschied zwischen Außentemperatur und Innenraum sehr groß ist bzw. es windig, besser Stürmisch ist. Ansonsten reichen auch diese 3 Min. lüften alle 10 Min nicht aus. Dazu kommt die Auskühlung der Räume die zusätzliches Heizen erfordern und sicher nicht zum Thema Klimaschutz beiträgt.
    Des Weiteren sagen aber die Studien dass gute mobile Lüftungsgeräte innerhalb kürzestes Zeit >80% schädlicher Aerosole ausfiltert bei erträglicher Lärmbelastung.
    Insofern, „was der Bauer nicht kennt“ oder drastischer nach Henry Spaak „Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leidet niemals an ihr. Aber die anderen leiden.“

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