3 Haftbefehle plus U-Haftbefehl am Flughafen aufgeflogen

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Flughafen Dortmund /Foto: Kathi Rück

Aus der Rubrik „was alles am Flughafen bei Ein- und Ausreisen auffliegt“…

Am gestrigen Dienstag (20. Juli) vollstreckten Bundespolizisten insgesamt vier Haftbefehle am Flughafen Dortmund.

Gegen 10:00 Uhr wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Sofia/ Bulgarien eine 26-Jährige festgestellt, die von Staatsanwaltschaft Dortmund gleich dreimal wegen Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zur Festnahme ausgeschrieben war.

Das Amtsgericht Dortmund hatte gegen die Bulgarin im November 2019 insgesamt 15 Tage Erzwingungshaft angeordnet, da die Frau die Geldbuße in Höhe von 675 Euro nicht beglichen hatte.

In einem zweiten Verfahren wurden im November 2019 ebenfalls 15 Tage wegen Nichtzahlung der Geldbuße (600 Euro) angeordnet, in einem dritten Verfahren im Mai 2020 kamen 12 Tage Erzwingungshaft wegen Nichtzahlung einer Geldbuße von 700 Euro sowie Kosten von 58,20 Euro hinzu.

Die Frau konnte die damit aufsummierten 42 Tage Erzwingungshaft dank ihres Mannes umgehen, da dieser die insgesamt fälligen 2.033, 20 Euro bei der Bundespolizei bezahlte.

„Anschließend konnte das Ehepaar seine Reise gemeinsam fortsetzen“, berichtet die Polizei.

Am Nachmittag wurde eine 35-Jährige bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest/ Rumänien vorstellig. Bei der Überprüfung kam eine Fahndungsnotierung des Amtsgerichts Duisburg-Hambor zum Vorschein: Dieses hatte gegen die Rumänin Untersuchungshaft angeordnet, wegen Diebstahls unter Ausübung von Gewalt im Oktober 2020.

Da die polizeibekannte Frau der Hauptverhandlung im Juni 2021 unentschuldigt ferngeblieben war, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Nach ihrer gestrigen Festnahme wird die 35-Jährige heute im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Quelle: Bundespolizei Dortmund

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