Statt Rot-Grün bestimmt jetzt Grün-Schwarz – So „bleibt alles anders“ im Unnaer Rat

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Wahrzeichen Unnas - Eselsbrunnen auf dem Alten Markt, hier Grünschwarz eingefärbt. (Foto RB)

In der noch ungewohnten Rolle einer Minderheit gegen ein allein bestimmendes Mehrheitsbündnis verabschiedete sich nach der Ratssitzung am Abend des 1. Juli erstmals seit fast drei Jahrzehnten die Unnaer SPD in eine politische Sommerpause.

Noch müssen sich die Genossen an Abstimmungsniederlagen erst gewöhnen, da sie doch, von der kurzen Ära unter CDU-Bürgermeister Volker Weidner abgesehen (1999-2004), gefühlt „immer bestimmten“, wo und wie es in Unna lang geht. Zumindest wussten sie sich als „Bürgermeisterpartei“ für ihre Vorstellungen immer die nötigen Mehrheiten zu beschaffen.

Seit der Kommunalwahl am 26. September ist es mit dieser komfortablen Situation zunächst vorbei.

Jetzt sitzt im Chefsessel des Rathauses kein Sozialdemokrat mehr, sondern ein Christdemokrat, und die Mehrheiten beschafft sich die neue Bürgermeisterpartei CDU. Indem sie ergrünte und den Genossen im 13 plus 13 Stimmen-Bündnis mit den Bündnisgrünen nun mit fühl- und hörbarem Genuss eine Abstimmungsniederlage nach der anderen vor den roten Latz knallt.

Fast könnte man meinen, die CDU zahlte den treulosen Genossen nun mit kalter Rache den abrupten Treuebruch zur Mitte der vergangenen Ratsperiode heim, als die SPD – zuvor in scheinbar vollendeter Harmonie-GroKo mit der CDU verbandelt – unversehens ihre Vorliebe für Grün entdeckte und die CDU lässig-locker im Handstreich abservierte.

Zusammen mit den Grünen und notfalls noch der roten Bürgermeisterstimme dazu setzte die SPD, man erinnert sich, zum Beispiel gegen den erbitterten Widerstand des gesamten konservativen Blocks plus der Linken den hochumstrittenen 3 Mio.-Asylheimneubau in Königsborn durch. Oder sie rief, gegen die Konservativ/Liberalen, für Unna den Klimanotstand aus. Oder sie erklärte Unna zur sicheren Hafenstadt.

Jetzt findet sich die auf 13 Mandate zurechtgestutzte Unnaer Sozialdemokratie auf einmal in ungewohnter Meinungsgemeinschaft mit der konservativen FLU und der aus SPD-Abtrünnigen bestehenden WfU wieder. Und lernt jetzt schmerzlich kennen, wie es sich anfühlt, nichts gegen einen zementierten Mehrheitsblock aus Bürgermeisterpartei und massiv erstarktem ehemaligem „kleinen“ grünen Partner ausrichten zu können.

Gegen den Widerstand der kleineren Fraktionen inklusive der SPD setzte Schwarzgrün bzw. Grünschwarz in der letzten Ratssitzung vor der zweimonatigen Sitzungspause denn auch zwei weitreichende Beschlüsse durch:

Zum einen eine (urplötzlich brandeilige) „Druckprüfung“ einer Eissportlösung, die ausschließlich in Form einer Traglufthalle und ausschließlich auf dem früheren Freizeitbadgelände in Massen stattzufinden hat: Zu welchen hanebüchenen und fürwahr haarsträubenden Unterstellungen sich bei dieser Debatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Rudolf Fröhlich verstieg, bedarf noch der gesonderten Betrachtung, ein entsprechender Artikel dazu wird in den kommenden Tagen folgen.

Zum Zweiten sorgte die grünschwarze 26-Stimmen-Mehrheit für einen Abbruch und Neustart des Bewerbungsverfahrens für die vakante Beigeordnetenstelle im Rathaus: eine Causa, die mit der Person von Grünen-Fraktionschefin und Ex-Mitbewerberin Claudia Keuchel verbunden ist. Auch hier erlebte die SPD, wie es ist, trotz aus eigener Sicht zwingender Sach- und Fachargumente nichts gegen eine zuvor schon ausgemachte zementierte Mehrheit ausrichten zu können.

Eine solche Erfahrung ist zweifellos unerfreulich. Nein, so etwas ist nicht schön. Herr Laaser und seine Genossen könnten bei Gelegenheit einmal bei Herrn Göldner von der FLU oder Petra Weber von der Linkspartei nachfragen, wie es sich mit solchen Niederlagen – trotz leidenschaftlich überzeugter „besserer Argumente“ – nicht nur leben lässt, sondern weiter konstruktiv, engagiert mit Leidenschaft Politik für die Bürger (!) machen lässt. Die neu im Rat vertretenen Ex-Sozialdemokratinnen Ingrid Kroll und Margarethe Strathoff von Wir für Unna (WfU) können den Genossen diesbezüglich ebenfalls schon reichlich Erfahrungen aus den ersten neun Monaten der neuen Ratsperiode zuliefern.

Man sollte als Unnaer Sozialdemokratie aus alldem zweierlei lernen: Bescheidenheit und gelegentlich ein bisschen Selbstreflexion. So ein bisschen reicht für den Anfang. Beides wäre allerdings dringend auch der CDU angeraten – nach dem Auftritt ihres Fraktionsvorsitzenden am Donnerstag zum Thema Traglufteissporthalle wäre es hier eher noch ein bisschen dringender.

  • Silvia Rinke

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Zum abgebrochenen Beigeordnetenverfahren lesen Sie hier die Reden der Fraktionsvorsitzenden von SPD (Sebastian Laaser) und Freier Liste Unna FLU (Klaus Göldner).

Sebastian Laaser, Fraktionsvorsitzender der SPD Unna. (Foto SPD Unna)

Sebastian Laaser (SPD): „Dieser Beschluss ist nicht mit geltendem Recht vereinbar. Beanstanden Sie ihn, Herr Bürgermeister!“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Rat,

wir sprechen jetzt über einen Tagesordnungspunkt, von dem ich hoffe, dass wir uns der Thematik mit Sorgfalt und Sachlichkeit nähern können.

Zur rechtlichen Betrachtung im Falle von Dezernat 2:

Wäre die Aufhebung der Ausschreibung für das Dezernat 2 wie in der Vorlage erörtert rechtmäßig? Klare Antwort der SPD: Nein! Warum? Der Rat kann zwar ein begonnenes Auswahlverfahren laut Gemeindeordnung beenden – allerdings nur aus einem so genannten sachlichen Grund. Das bestätigen zahlreiche Urteile der Obergerichte.

Die Rechtsprechung hat sich auch vielfach mit der Frage auseinandergesetzt, was unsachliche Gründe sind, die nicht zu einem Abbruch des Verfahrens führen dürfen, z.B. solche, die das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen oder einen bestimmten Bewerber bei der späteren Auswahlentscheidung zu bevorzugen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.06.2013, Az. 1 M 55/13).

So kommt es auch nicht in Betracht ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn die ausgeschriebene Stelle von vornherein schon ohne jegliche Auswahlentscheidung einem bestimmten, ins Auge gefassten Kandidaten zugedacht war, dieser dann aber seine Bewerbung wieder zurückzieht. Auch ist es nicht statthaft, ein Bewerberverfahren abzubrechen, wenn der schon „vorausgewählte“ Wunschkandidat tatsächlich nicht die in der Ausschreibung benannten (Qualifikations-) Voraussetzungen erfüllt. (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012, BVerwG 2 A 7.09)

Wo aber ist in diesem Falle der sachliche Grund?

Könnte der sachliche Grund darin zu sehen sein, dass Namen von Bewerbern bzw. die Bewertung der Geeignetheit öffentlich gemacht worden sind, wie es die Vorlage aufzeigt. Aus unserer Sicht: Nein! Das jedenfalls legt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 12. Mai dieses Jahres nahe.

Ich darf die Pressemitteilung des OVG zitieren: „Der Verschwiegenheitspflicht von Ratsmitgliedern unterliegen nach den Regelungen der Gemeindeordnung unter anderem solche Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist. Dazu gehören etwa Personalangelegenheiten, zu denen im Ausgangspunkt auch eine Beigeordnetenwahl zählt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Beigeordneten aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung durch den Rat gewählt werden und diese Wahl zwingend in öffentlicher Sitzung stattfindet. Deshalb haben die Bewerberinnen und Bewerber um diese Position – wenn sie die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen – auch damit zu rechnen, dass ihre Bewerbung Gegenstand eines öffentlichen Diskurses ist.“

Und:

„Den Ratsmitgliedern ist es im Rahmen ihres freien Mandats gestattet, ihre Vorstellungen über die personelle Besetzung eines solch herausgehobenen Amtes auch außerhalb des Rates zu kommunizieren und diskutieren.“ (so die Pressemitteilung des OVG NRW zu 15 A 1735/20; OVG NRW 15 A 1735/20, Leitsatz 2 [I. Instanz: VG Gelsenkirchen 15 K 5732/18 vom 07. Juni 2021]).

Das heißt: Bewerberinnen und Bewerber für die Stelle eines Beigeordneten müssen damit leben, dass auch im Vorfeld der Entscheidung des Rates in öffentlicher Sitzung, ihre Bewerbung und damit ihre Eignung für die Stelle Gegenstand eines öffentlichen Diskurses wird.

Die Richter des OVG dazu:

„Insoweit besteht (…) auch ungeachtet einer anderweitigen Praxis kein von Gesetzes wegen schutzwürdiges Vertrauen von Bewerberinnen und Bewerbern darauf, dass ihre Namen im unmittelbaren Vorfeld der Wahl von den Ratsmitgliedern geheimgehalten werden.

Gerade die hier in Rede stehenden Informationen aus der Bewertungsmatrix, die die Verwaltung der Auswahlkommission zur Verfügung gestellt hat, bilden die Grundlage für die Personalauswahlentscheidung durch den Rat. Hier werden eben keine Persönlichkeitsrechte verletzt, sondern durch die Verwaltung ist eine Bewertung der Qualifikationen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber vor dem Hintergrund des Ausschreibungstextes vorgenommen worden. Dass sich das öffentliche Interesse hierbei auf eine einzelne Bewerberin konzentriert, ist damit zu erklären, dass die Bewerberin nicht nur selbst ihr Interesse in der Tageszeitung öffentlich gemacht hat, sondern als Politikerin und ehemalige Bürgermeisterkandidatin bereits bisher in der Öffentlichkeit stand.

Anders als von der Verwaltung dargestellt, finden sich darüber hinaus keine vertraulichen Inhalte in der Presseberichterstattung.

Neben den individuellen Schutzbedürfnissen führt die Verwaltung in der Vorlage 0283/21 Gründe an, die eher allgemeiner Natur sind, wie zum Beispiel, dass der Kreisstadt Unna als potentieller Arbeitgeberin schwerer Schaden für die Zukunft zugefügt worden sei. Allerdings ist auch hierin kein sachlicher Grund für die Aufhebung zu erkennen. Nach Ansicht des OVG laufe das Bekanntwerden entsprechender Informationen nicht dem Gemeinwohl zuwider. Ferner beeinträchtige ein Bekanntwerden von Namen geeigneter Bewerberinnen und Bewerber auch nicht eine adäquate Stellenbesetzung. Gleiches gelte im Hinblick auf mögliche Folgen für künftige Stellenbesetzungsverfahren.

Zum Dezernat 4

Nach dem zuvor Gesagten dürfte es nicht verwundern, dass die SPD-Fraktion die Aufhebung der Ausschreibung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat 4 ebenfalls für nicht rechtmäßig hält. Neben der Tatsache, dass alle der zuvor angeführten Gründe auch für die Aufhebung der Ausschreibung für das Dezernat 4 gelten, ist hier zu beachten, dass ausweislich der Berichterstattung keine weitergehenden Informationen zu diesem Verfahren an die Öffentlichkeit gelangt sind – abgesehen davon, dass der bisher als Kämmerer tätige Dezernent ein Kandidat für die Ausschreibung sein könnte. Insofern schlägt die Verwaltung dem Rat hier die Aufhebung einer Ausschreibung vor, ohne hierfür überhaupt irgendeine eine Begründung zu liefern.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem, was ich bis hierhin vorgetragen habe, gehe ich davon aus, dass ein Beschluss im Sinne der Verwaltungsvorlage, der ja heute absehbar von CDU und Grünen getroffen wird, nicht mit geltendem Recht in Einklang gebracht werden kann. Rein vorsorglich weise ich für diesen Fall darauf hin, dass wir Sie, Herr Bürgermeister Wigant, dazu auffordern werden, diesen Beschluss gem. § 54 Abs. 2 GO zu beanstanden.

Ich möchte noch einen weiteren praktischen Hinweis geben: Angenommen dieses Vorgehen würde künftig überall und bei jedem Besetzungsverfahren für Beigeordnete angewandt werden, läge es faktisch in den Händen einzelner Ratsmitglieder oder anderer am Auswahlprozess beteiligter Personen, durch anonymes „Durchstechen“ von Informationen an die Presse oder andere Dritte jedes Ausschreibungsverfahren zu Fall zu bringen.

Wenn daraus ein Automatismus entstünde, dass bei gezielter Indiskretion stets die Ausschreibung abgebrochen wird, würde dies für bestimmte Gruppierungen womöglich sogar einen besonderen Anreiz bieten, gezielt Informationen weiterzugeben und damit ein neues Verfahren „einzuleiten“. Zudem stellt sich die Frage: Was passiert, wenn bei einer Neuausschreibung erneut Informationen durchgestochen werden? 

Was sagen eigentlich die Bewerber/innen, die sich noch im Verfahren befinden?

Offen gestanden: Wäre ich Bewerber, der sich derzeit noch im Verfahren befindet – und das sind meiner Kenntnis nach noch einige, würde ich nach einem solchen Ratsbeschluss umgehend rechtliche Schritte einleiten. Auch hierzu findet sich umfangreich Rechtsprechung.

Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Rat, haben nun die Möglichkeit, zu entscheiden. Wollen wir dieses Verfahren, das auch in meinen Augen anders gelaufen ist, als ich es mir gewünscht hätte, bis zum Ende fortsetzen? Oder wollen wir diese Auseinandersetzung weiterführen? Ich hoffe, ich konnte Ihnen darlegen, dass vieles für die erste Alternative und die Fortsetzung und Entscheidung über die beiden Stellen spricht. Mich würde es sehr freuen, wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.“

Klaus Göldner, FLU. (Foto Göldner)

Klaus Göldner (FLU): „Ihre Aussagen entsprechen so nicht der Wahrheit, Herr Bürgermeister“

Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,

Sie und andere Mitglieder des Rates haben hier mehrfach eindrucksvoll ihre Betroffenheit über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens für die vakanten Beigeordnetenstellen zelebriert. Von „für immer verspieltem Vertrauen“ und „Geheimnisverrat“ war die Rede. Die allgemeine Entrüstung gipfelte in der Feststellung des Bürgermeisters, die Stadt Unna sei zur „Bananenstadt“ verkommen. Die Auflösung des sogenannten Ältestenrates und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden angedroht. Hier bin ich noch immer gespannt darauf, ob auf das Bellen auch das Beißen kommt. Bangemachen gilt nicht, Herr Bürgermeister. 

Bei allem verständlichen Unmut über den bisherigen Verfahrensablauf, sollten aber auch Sie nicht über das Ziel hinausschießen. Der Inhalt der Vorlage 0283/21, mit der sie den Abbruch des Besetzungsverfahrens beschließen wollen, ist für mich jedenfalls so nicht in Ordnung.

Ich darf das kurz begründen:

Los geht es mit dem ersten Satz der Sachverhaltsschilderung:

„Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Bürgermeister in seiner Sitzung am 16.06.2021 damit beauftragt, die Aufhebung der Stellenausschreibungen für die Beigeordnetenstellen der Dezernate 2 und 4 sowie den Abbruch der aktuellen Stellenbesetzungsverfahren vorzubereiten.“

Es wird der Eindruck erweckt, diese Entscheidung des Ausschusses sei, wie bei den allermeisten anderen wichtigen Entscheidungen in dieser Stadt üblich, einstimmig oder mit großer Mehrheit gefallen. Das ist aber nicht so. Im Text fehlt mindestens das Wort „mehrheitlich“ um den Sachverhalt objektiv darzustellen. 

In der Vorlage heißt es weiter:

„Aus dem Entwurf der Vorbewertung der Verwaltung, welche der Auswahlkommission am 07.06.2021 zur Verfügung gestellt wurde, sind nicht nur vertrauliche Inhalte der Bewerbungen und deren vorläufige Rankings an die Presse weitergegeben und dort veröffentlicht worden, sondern nahezu jedes nichtöffentliche Detail der Verfahren am jeweils
nächsten Tag nach der kommissionsinternen Bekanntgabe bzw. nichtöffentlicher Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.“

Ich habe aufgrund Ihrer Vorlage noch einmal sämtliche Veröffentlichungen zu diesem Thema nachgelesen. Ihre Aussagen entsprechen so nicht der Wahrheit. Ich kann das beurteilen, denn ich war bei jeder dieser Sitzungen dabei. Entweder Sie verfügen über weitergehende Informationen, die Sie hier zurückhalten, oder Sie informieren den Rat hier nicht richtig. Beides wäre mindestens unschön.

Kommen wir zum nächsten Absatz.

Es heißt hier wörtlich:

„Mehrere Bewerber*innen haben sich daraufhin bei der Verwaltung gemeldet und den Verlust der Vertraulichkeit beklagt. Die Reaktionen reichten dabei von Unmutsbekundungen über das Gebaren des potentiellen neuen Dienstherrn über den sofortigen Rückzug der Bewerbung (auch und insbesondere aus der Spitzengruppe der Bewerber*innen), der Androhung rechtlicher Schritte, wenn weitere Details auch von sich in der Öffentlichkeit bekannt würden, bis hin zu Akteneinsichtsgesuchen und Androhungen von Klagen bereits in diesem frühen Verfahrensstadium.“

Dieser Abschnitt ist erschreckend unkonkret und passt so nicht in eine neutrale Verwaltungsvorlage. Es verstöße gegen keinerlei Persönlichkeitsrechte, wenn man die genaue Zahl derer nennen würde, die sich tatsächlich beschwert, zurückgezogen oder mit Klage gedroht haben. Laut Vorlage müssen das ja eine ganze Reihe gewesen sein. Es haben sich im Verfahren insgesamt 23 Personen um die Stellen beworben. Der Großteil erfüllte die formalen Voraussetzungen der Ausschreibung. Nur eine einzige Bewerberin, die noch dazu ihre Bewerbung selber öffentlich gemacht hat, wurde in der Presse namentlich genannt. Von keiner anderen Person habe ich in der Presse gelesen, wenn man mal vom amtierenden Kämmerer unserer Stadt absieht, dessen Bewerbung ebenfalls hier und da kolportiert wurde. Ich begehe auch keinen Geheimnisverrat, wenn ich hier ausplaudere, dass potentielle Bewerberinnen und Bewerber beispielsweise aus Schwerte, Hamm, Dortmund, Mülheim/Ruhr, Hemer, Salzbergen (NDS), Geesthacht (SH), Hannover, Kiel und München stammen. Sie alle verfolgen tagesaktuell die Berichterstattung in der Unnaer Presse und reagieren derartig auf Artikel, durch die sie persönlich in keiner Weise kompromittiert werden? Wer soll das  glauben, meine Damen und Herren? Ich glaube es jedenfalls nicht.

Es handelt sich hier um höchst sensible Verwaltungsvorgänge, die nachvollziehbar und gerichtsfest dokumentiert werden müssen. Ich bin deshalb auch sicher, dass zu den einzelnen Einwendungen potentieller Bewerber entsprechende Aktenvermerke angelegt wurden. Wenn nicht, hätte der Bürgermeister jetzt ein Problem, denn ich behalte mir ausdrücklich vor, Akteneinsicht zu nehmen. 

Zum Schluss möchte ich noch mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass wir heute ein laufendes Verfahren abbrechen sollen, für das keine Alternative aufgezeigt wird. Seit langer Zeit wird seitens der Verwaltung auf einen eklatanten Personalmangel hingewiesen, der gerade auch in der Führungsebene zu verzeichnen sein soll. Erlaubt es dieser Mangel tatsächlich, das Besetzungsverfahren bis in den Herbst zu schieben oder haben die Grünen noch keinen geeigneten Ersatzkandidaten gefunden?

Die FLU wird dem Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens natürlich nicht zustimmen. Uns ist es völlig egal, welcher Partei geeignete Bewerberinnen oder Bewerber angehören.“

2 KOMMENTARE

  1. Danke, sehr gut beschrieben.
    Wenn man bedenkt dass es erwachsenen Menschen sind die vermutlich privat im Leben ihre/n Mann / Frau stehen, in diesem Fall aber in erster Linie einzig und allein die Interessen der Bürger, also die die sie gewählt haben, vertreten sollen ist das ein unbegreifliches Trauerspiel. Nach dem Motto “schlimmer geht immer“.

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