Großes Tierleid: 50.000 Welpen werden monatlich online gehandelt – Gesetzverschärfung beschlossen

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Symbolbild eines jungen Hundes - Quelle Pixabay

Die Tierschutzbeauftragte des Landes NRW warnt vor boomendem Handel mit lebenden Tieren.

„Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es zur Selbstverständlichkeit geworden, im Internet einzukaufen – der Online-Handel boomt. Auch nach ihrem neuen vierbeinigen Familienmitglied suchen künftige Hundehalterinnen und -halter im Web.

Dr. Gerlinde von Dehn, Tierschutzbeauftragte des Landes NRW, warnt:

„Kleinanzeigen-Portale im Internet sind gerade für den illegalen Tierhandel wichtige Umschlagplätze. Anonym oder auch unter falschem Namen bieten Händlerinnen und Händler Hundewelpen vor allem beliebter Rassen zum Kauf an – die Tiere sind oft krank und durch Misshandlungen traumatisiert. Wer Hunde via Online-Kleinanzeige kauft, unterstützt ein tierschutzwidriges System.“

Umso nachdrücklicher begrüßt das Land NRW einen aktuellen Bundesratsbeschluss von Freitag, 25. Juni:

Neben anderen Neuregelungen zum Tierschutz (wir berichten noch separat) stimmten die Länder mehrheitlich der nordrhein-westfälischen Initiative zu, Online-Angebote zum Verkauf von Hundewelpen zu begrenzen.

Durch einen Entschließungsantrag anlässlich der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung wird der Bund aufgefordert sicherzustellen,

… dass künftig nur noch eingetragene Züchterinnen und Züchter ihre Tiere über Kleinanzeigen im Internet verkaufen. Sie müssen über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis verfügen.

Der Handel mit Hundewelpen boomt nicht erst im Zuge der Corona Pandemie. Oftmals werden Welpen „beliebter“ Rassen unter tierschutzwidrigen Bedingungen aufgezogen und überwiegend über das Internet verkauft.

„Bilder von kranken, schwachen und zu früh von ihren Eltern getrennten Welpen sind erschütternd. Sie sind die Kehrseite eines freien Handels und zeigen leider, dass Tiere immer wieder einfach nur als Ware betrachtet und so behandelt werden. Das müssen wir dringend beenden“, so Heinen-Esser.

Als illegalen Welpenhandel bezeichnet man den Handel mit Hunden, bei deren Aufzucht, Transport und Verkauf gegen die Vorgaben des Tierschutz- und/oder des Tiergesundheitsrechts verstoßen wird.

  • Oftmals stammen Händler und Hunde aus dem süd- oder osteuropäischen Ausland.
  • Die Anonymität im Netz und der schnelle Zugriff sind ideale Bedingungen für die kriminellen Machenschaften im illegalen Tierhandel.
  • Sobald es genügend Anfragen für einen Welpen gibt, werden diese bei den sogenannten „Vermehrern“ zum Beispiel in Rumänien, Tschechien, Bulgarien, Polen, Ungarn oder der Slowakei in Auftrag gegeben.
  • Sowohl die Zuchttiere wie auch die Welpen werden zumeist unter tierschutzwidrigsten Bedingungen gehalten, um die Produktionskosten so gering wie möglich zu halten. 


„Leider lässt die große Nachfrage nach Hundewelpen und insbesondere die nach sogenannten Trendrassen den illegalen Handel florieren. Schätzungen zufolge werden pro Monat 50.000 Welpen zwischen den Ländern der EU gehandelt.

Für die Tiere bedeutet das oft großes Leid, sie sind ängstlich, neigen zu Aggressivität und viele Welpen sind aufgrund der unsachgerechten und unhygienischen Haltung krank. Auch wenn die Hunde in eine liebevolle Familie kommen: Nicht wenige von ihnen kämpfen ihr Leben lang mit den schlechten Erfahrungen ihrer ersten Lebenswochen.

Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein der Käuferinnen und Käufer, diese Vertriebswege zu boykottieren“, erklärt die Tierschutzbeauftragte. 
 
Auf diese Kriterien sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Hundekauf achten:
 

  • Rückverfolgbarkeit: Können Sie die Anbieterin oder den Anbieter identifizieren? Seriöse Portale, zum Beispiel von Tierheimen, lassen sich zurückverfolgen.
  • Dokumente: Gibt es in den Papieren Auffälligkeiten, sind die Papiere fehlerhaft?
  • Verkaufsort: Wo soll das Tier übergeben werden? Findet der Verkauf aus dem Kofferraum statt?
  • Preis: Ist der Preis marktüblich oder ein Schnäppchen?
  • Zustand des Tieres: Ist das Tier gesund oder sichtbar in schlechtem Zustand?

 
Wer diese Hinweise beachtet, trägt nachhaltig zur Eindämmung des illegalen Tierhandels bei und verhindert auf Dauer Tierleid. Die Landestierschutzbeauftragte erläutert weiter: „Solange der Online-Handel mit Tieren noch keiner gesetzlichen Regulierung unterliegt, können wir den Machenschaften im illegalen Hundehandel im Internet nur durch Boykott Einhalt gebieten. Ich empfehle den Besuch eines Tierheims: Hier warten viele Hunde auf eine zweite Chance, sind bereits tierärztlich untersucht und werden tierschutzgerecht betreut.“

 
Weitergehende Informationen zum Illegalen Tierhandel:
 

 
Die Landestierschutzbeauftragte ist zu erreichen unter: 
 
Dr. Gerlinde von Dehn
Telefon 0211/45 66-580
TierSchB@mulnv.nrw.de
 

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