Lärmaktionsplan, Stufe 3: Tempo 30 auf weiteren Unnaer Hauptstraßen

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Symbolbild / Archiv RB

Tempo 30 auf Hauptstraßen in der Kreisstadt:

Was auf Friedrich-Ebert-Straße, Kleistraße, Massener Hellweg und Iserlohner Straße bereits aus Lärmschutzgründen umgesetzt wurde, das will die Stadtverwaltung auf der nächsten fälligen Stufe des „Lärmaktionsplans“ auf weiteren viel befahrenen Stadtrouten ausweiten.

In ihrer umfangreichen Vorlage dazu erinnert die Verwaltung an das schon Umgesetzte:

„Die Stufe 2 des Lärmaktionsplanes hat wirksame Maßnahmen aufgezeigt, um die Bürger vom Lärm der hochbelasteten Straßen zu entlasten.

Da ist zum einen die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu nennen und zum anderen der Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen am Gebäude.“

Auf einigen Straßenabschnitten, auf denen an Hauptverkehrsstraßen in Stufe 2 Tempo 30 empfohlen wurde, sei im Jahr 2019 die zulässige Höchstgeschwindigkeit entsprechend reduziert worden, erinnert die Stadt. Neben den Hauptverkehrsstraßen wurden in Stufe 2 auch die Iserlohner Straße südlich der B 1 als Stadtstraße und der Straßenzug Uhlandstraße/Hellweg (K 38) als Kreisstraße berücksichtigt.

„In Stufe 3 wird die Hertinger Straße mit in die Betrachtung aufgenommen, da nach einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2018 die Belastungsgrenze von 8.200 Kfz/Tag überschritten wird“,

kündigt die Stadt an.

Der Abschnitt der Iserlohner Straße zwischen B 1 und der Einmündung Schützenhof sei bereits mit Tempo 30 beschildert worden. Tempo 30 im Straßenzug Uhlandstraße/Hellweg (K 38) habe der Kreis Unna abgelehnt – mit dem Hinweis, dass der Bereich auch stark durch die naheliegende Schienenverkehrsstrecke verlärmt sei.

Das ist für die Stadt jedoch kein einleuchtendes Argument:

„Um die Gesamtbelastung der Anwohner zu reduzieren, wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung weiter eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit an der Uhlandstraße oder alternativ eine lärmarme Fahrbahnoberfläche empfohlen.“ Denn:

„Auf die Reduzierung des Schienenverkehrslärms hat die Kreisstadt Unna nur einen geringen bis keinen Einfluss, da das Eisenbahnbundesamt die Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms plant. Daher sollte die Kreisstadt Unna die Verkehrsträger steuern, die ebenfalls zum Lärm … beitragen und auf die sie einen größeren Einfluss hat.“

Maßnahmenkarte des städtischen Lärmaktionsplans – Quelle Stadt Unna

Hier soll Straßen.NRW Tempo 30 tags/nachts zur Lärmminderung prüfen:

Hammer Straße -> Abschnitt ab Kreisverkehr Viktoriastraße bis ca. Haus-Nr. 96

Hansastraße -> Abschnitt ab Kreisverkehr Kantstraße bis Einmündung Kornstraße

Kamener Straße ab Anschluss Fr.-Ebert-Straße bis Einmündung Hallohweg

Hertinger Straße ab Kreuzung Südring bis Kreuzung B1

Uhlandstraße ab Hellweg bis Kreuzung Morgenstraße ( alternativ lärmarmer Asphalt)

An allen genannten Abschnitten, so die Stadt, „sind die Wohngebäude im Rahmen einer Vorprüfung nach nationalen Richtlinien und Verordnungen untersucht worden.

Lärmschutzempfehlungen fürs gesamte Unnaer Straßennetz:

„Es wird empfohlen, die Fahrbahnoberflächen immer in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, so dass neben den Abrollgeräuschen der Fahrzeuge keine weiteren Geräusche entstehen.“

Gleichmäßiger Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsstraßen (dazu sei Straßen.NRW allgemein um Optimierung der Ampelschaltungen bemüht).

Auf Straßenabschnitten, wo Bürger die Kfz-Geschwindigkeiten als zu hoch kritisieren, sollten Geschwindigkeitskontrollen forciert und digitale Hinweistafeln installiert werden, auf denen die gefahrene Geschwindigkeit angezeigt wird. Kosten pro Tafel: 1000 bis 2000 Euro.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW steht den Plänen ablehnend gegenüber. Er bringt zusammenfassend folgende Anmerkungen vor:

Die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Feldstraße wird aus Kostengrunden abgelehnt. Der Vergleich der Kosten von aktiven zu passiven Maßnahmen hat gezeigt, dass die Kosten von aktiven Maßnahmen gegenüber passiven Maßnahmen ca. 130% höher ausfallen.

Aktive und passive Maßnahmen sind an Landesstraßen gleichrangig, so dass die deutlich niedrigen Kosten des passiven Schallschutzschutzes an der Feldstraße den Ausschlag geben. Die Eigentümer der betroffenen Gebäude müssen selbst Anträge an Straßen.NRW stellen.

Der vorgeschlagenen Minderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den innörtlichen Landesstraßen wird insgesamt nicht zugestimmt.

Auf der strikten Anwendung der Lärmschutz-Richtlinien-StV wird bestanden. Die Reduzierung des Verkehrslärm soll alternativ durch Mittel der Lärmsanierung erreicht werden.“

Die Stadt wiederum kommentiert das wie folgt:

„Die Ausführungen werden … zur Kenntnis genommen.“ An ihrem Lärmplan hält sie fest. Jetzt muss im Einzelfall entschieden werden.

Im Haupt und Finanzausschuss am 27. 5. wurde der Plan an den Rat weiterverwiesen.

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