Im April vorigen Jahres wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert, kurz danach wurde die Novelle wegen eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt. Sie sah drastische Strafen vor wie den Entzug der Fahrerlaubnis bereits bei einmaligem Überschreiten des Limits (innerorts 21 km/h, außerorts 26 km/h). Viele fragen sich: Was droht denn nun bei 21 oder 26 km/h zuviel, und wie teuer wird das Parken auf einem Geh- oder Radweg?
Mitte April 2021 gab es endlich eine Einigung im Bußgeldstreit. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren kritisierten viele als überzogen.
Was jetzt schon gilt:
Seit 1. 1. 2021: Harte Strafen für Gaffer – Geldstrafe bis zu Freiheitstrafe von 2 Jahren:
Wer Unfallstellen fotografiert oder filmt, muss mit empfindlichen Strafe rechnen. Bislang waren mit Paragraf 201 a StGB nur lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt.
Neuer Bußgeldkatalog (im April 2021 von den Verkehrsministern der Länder und dem Bund beschlossen, soll bis zum Spätsommer 2021 in Kraft treten):
- Fahrverbot ab 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts (im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h)
- Strafen für Tempoverstöße werden nahezu verdoppelt
- Parken auf Geh- und Radwegen / Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen: kostet künftig 110 Euro
- Rettungsgasse: Wer keine bildet, kassiert 200 Euro Bußgeld plus Fahrverbot
- Regelwidriges Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz: 55 Euro
- Neuer Tatbestand: Regelwirdriges Parken auf einem E-Kfz-Parkplatz – 55 Euro.
Alle bisherigen und künftig geplanten Strafen finden Sie HIER
Dieser Staat entwickelt sich zum „Abzocker“!!!