Steuerfahnder Ja, Ü60er Nein: Große Probleme am Impfzentrum Unna mit noch Unberechtigten

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Hinweisschild zum Parkplatz am Impfzentrum Unna. (Foto Kreis Unna)

„Es gibt erhebliche Probleme mit Personen, die sich einen Termin buchen, aber noch gar nicht impfberechtigt sind.“

Dies moniert heute (11. Mai) der Leiter des Kreisgesundheitsamtes Unna, Josef Merfels. Er warnt eindringlich vor absichtlichen Falschbuchungen, denn:

„Die Berechtigung wird an der Anmeldung überprüft. Wer noch nicht an der Reihe ist, wird vor Ort wieder abgewiesen.“

Diese Situation sei für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum sehr belastend, kritisiert der Amtsleiter. „Auch führen die zum Teil langwierigen Diskussionen dazu, dass sich die Wartezeiten für die impfberechtigten Personen merklich verlängern.“

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 5. Mai den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Damit können sich nun auch einzelne Personengruppen der Priorität 3 im Impfzentrum impfen lassen – aber eben noch nicht alle aus dieser Gruppe. Geimpft wird mit BionTech und Moderna.

Die chronisch Vorerkrankten und über 60-Jährigen hingegen sollen sich, so das Land NRW, bei ihren Hausärzten impfen lassen. Diesen wird hauptsäch das Vakzin von AstraZeneca geliefert, für das seit voriger Woche die Priorsierung aufgeoben wurde und für das auch eine verkürzte Frist bis zur zweiten Impfung möglich ist. Aber nur bei Verabreichung durch den Hausarzt.

Übersicht der Berechtigten aus Gruppe 3 

  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
  • Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Zudem aus Priorität 2:

  • Enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe und Schwangeren
  • Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach Paragraf 3 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes

„Diese – und nur diese – Personengruppen können sich seit 6. Mai über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) einen Impftermin im Impfzentrum buchen“, unterstreicht das Kreisgesundheitsamt.

Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 / 116 117 02.

Für den Nachweis der Impfberechtigung muss das vom Land NRW vorgesehene Formular verwendet werden. Es ist unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden.

Eine Übersicht, wer aktuell geimpft werden kann und wo der Termin zu buchen ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impffahrplan-fuer-nrw zusammengestellt.

Quelle: Kreis Unna

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