Inzidenz im Kreis unter 150: Wieder Aussicht auf Click, Meet & Test – Gastro weiter geschlossen

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Click and Meet and Test in Unna - für die Händler ist es wenigstens eine Möglichkeit, weiter Kunden im Laden bedienen zu können. (Foto RB am Gründonnerstag, 1. 4. 2021)

Der stete Sinkflug der Neuinfektionen im Kreisgebiet Unna setzt sich auch vor dem Muttertageswochenende fort.

Schon am dritten Tag in Folge liegt der Kreis heute (7. Mai) unter der Marke 165, die für Lockerungen bei Schulen und Kitas maßgeblich ist. Voraussichtlich ab dem 17. Mai gilt Wechselunterricht an den Schulen und Pandemie- statt Notbetrieb in den Kitas.

Zugleich ist die Inzidenz am heutigen Freitag mit dem Wert 147,1 unter einen weiteren wichtigen Schwellenwert gerutscht – dieser betrifft den Einzelhandel.

– UPDATE, der Trend setzt sich am Wochenende weiter fort. Hier die Werte von Samstag, 8. 5.

Laut der Landes-Umsetzung der Bundesnotbremse dürfen nämlich bei mehreren Tagen unter dem Wert 150 die derzeit geschlossenen Geschäfte wieder öffnen.

Bei einem Inzidenzwert von 101 bis 150 gilt für den betreffenden Kreis oder die kreisfreie Stadt:

  • Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich (Click and Meet),
  • maximal 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche,
  • tagesaktueller negativer Coronaschnelltest erforderlich (oder ab Samstag, 8. Mai, vollständige Impfung bzw. nachgewiesene Genesung von einer Covid-Infektion).

Damit „Click & Meet“ im Kreisgebiet wieder möglich ist, muss die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 150 liegen. Zwei Tage später dürfen die Läden dann wieder öffnen, die bisher nur an der Tür verkaufen durften – zum Beispiel Modegeschäfte.

Die gesamten Regeln für die Inzidenzspanne 101 bis 150 (im Kreis Unna frühestens ab Samstag, 15. Mai):

Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.

Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt. Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.

Lokale Maskenpflicht: je nach Kommune. Wichtig: Maskenpflicht sowie Abstandsgebot, gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Schulen: Wechselunterricht.

Kitas: Eingeschränkter Regelbetrieb.

Freizeiteinrichtungen, Museen, Gedenkstätten: Geschlossen.

Schwimmbäder, Fitnessstudios: Geschlossen.

Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.

Friseure und Fußpflege: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis. Geimpfte und Genesene mit entsprechender Bescheinigung.

Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.

Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Übriger Einzelhandel: Terminshopping mit Test und Maske. Für Geimpfte (14 Tage nach letzter Impfung) und Genesene (jeweils mit Bescheinigung) entfällt der Test.

Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre.

Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.

Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.

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