Fitnessbranche klagt vor zwei Gerichten gegen die Coronanotbremse

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Fitnesstudio in Unna - Archivbild - c/o Rinke

Seit dem 2. November sind die Fitnessstudios im Lockdown – das bedeutet bereits ein halbes Jahr faktisches Berufsverbot und keine Trainingsmöglichkeit für die Fitnessbeflissenen.

Der DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen und die Experten Allianz für Gesundheit unterstützen jetzt gemeinsam zwei Klagen eine Fitnessstudios; juristisch und finanziell.

„Trotz massiver Lobby- und Aufklärungsarbei ist die Bundesregierung nicht bereit, dem Fitness- und Gesundheitstraining den Stellenwert in der Gesellschaft einzuräumen, der unseren Leistungen entspricht“, kritisieren DSSV und Experten Allianz.

Sie ziehen daher jetzt ihrerseits „die Notbremse“ und reichen zwei Klageschriften vor unterschiedlichen Gerichten ein.

Ausgehend von einem DSSV-Mitgliedsbetrieb in Baden-Württemberg wurden die folgenden rechtlichen Schritte eingeleitet:

Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart soll auf der Basis der geltenden Rechtslage nach § 28b Abs.1 Ziff.6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Öffnung des Fitnessstudios zu Gunsten des Individualsports erzwungen werden.

Mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sowohl die im Infektionsschutzgesetz geregelte Schließung nur aufgrund der Inzidenzen gem. § 28b Abs.1 Ziff.3 IfSG, als auch das Verbot des Individualsports im Fitnessstudio nach § 28b Abs. 1 Ziff.6 IfSG angegriffen.

„Wir sind uns sicher, dass diese beiden Klagen dazu führen werden, dass Fitnessstudios nicht weiter benachteiligt werden!“

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