Auch NRW eilt voran: Ab 3. Mai erste Lockerungen für Geimpfte

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Impfspritzen - Symbolbild, Archiv, Ursprungsquelle Stadt Kamen

Entgegen der Aussage von Ministerpräsident und Kanzlerkandiat Armin Laschet (CDU) prescht nun auch Nordrhein-Westfalen mit Lockerungen für vollständig geimpfte Menschen vor. Schon ab Montag, 3. Mai, treten diese Erleichterungen in Kraft, teilte das Land heute (1. Mai) mit.

Ministerpräsident Laschet bezeichnet die Maßnahmen als „ersten wichtige Schritt“. Weitere rechtliche Entscheidungen für Geimpfte sollen im einheitlichen Vorgehen von Bund und Ländern erfolgen.

So werden in NRW NICHT die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen einseitig für Geimpfte beseitigt.

In der Mitteilung des Landes heißt es:

Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst.

Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.

Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. (Anm. d. Red.: In nur wenigen Kreisen und kreisfreien Städten sind diese Angebote derzeit allerdings geöffnet, da die Inzidenzen zu hoch liegen.)

Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
 
Ministerpräsident Armin Laschet:

„Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen. Mit dem großen Fortschritt der Impfkampagne stellte sich immer drängender die Frage, wie wir mit vollständig geimpften Personen umgehen.

Gleiches gilt für die gestiegene Zahl von Menschen, die eine Erkrankung hinter sich gebracht haben.

Die Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.

Doch es bleibt dabei: Die Entscheidung, ob bei Geimpften und Genesenen auch solche Grundrechtseinschränkungen bereits aufgehoben werden können, die bei negativ Getesteten vorläufig noch notwendig sind (Ausgangs- und Kontaktsperren z. B.), erfolgt im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern. Hier brauchen wir einheitliche Regelungen auf der Grundlage der verabredeten Vorlage des Bundes.“
 
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
 

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR     oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

 
Die angepassten Verordnungen werden zeitnah unter www.land.nrw zur Verfügung gestellt.
 

2 KOMMENTARE

  1. Lockerungen für Geimpfte?
    Schaffung einer Zweiklassengesellschaft durch unserer völlig ratlosen Politiker.
    Ich bin selbst komplett geimpft und würde davon profitieren….aber was soll der Mist?

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