Helle Aufregung um geplante Kitaschließungen im Kreis: Laut Land nur in Ausnahmen zulässig

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Sehnsüchtige Botschaft am Zaun einer Kita im Frühjahr 2020, als nur Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen betreut wurden. - Archivbild Rundblick Unna

Für Riesenaufregung sorgt die am Donnerstagabend, 15. April, vom Kreis angekündigte neue Allgemeinverfügung mit verschärften Coronaregeln.

UPDATE – so wie geplant trägt das Land die Pläne für die Kitas nicht mit

Wie berichtet, ist die 7-Tages-Inzidenz am Donnerstag über den kritischen Wert 200 gestiegen (gestern auf 204, heute auf 208), worauf der Krisenstab des Kreises sich mit weitergehenden Schutzmaßnahmen befassen musste.

Dazu soll – neben einer nächtlichen Kontaktsperre (dazu weiter unten mehr) – auch eine faktische Schließung der Kitas gehören. Bereits ab Montag, 19. 4., soll Betreuung nur noch möglich sein, wenn beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Dieses Vorhaben sorgt vor allem mit der gleichzeitigen weiter erlaubten Öffnung des Einzelhandels für helle Empörung bis blankes Entsetzen bei berufstätigen Eltern.

Der Verwirrung weiter zuträglich sind nun aktuelle Aussagen des Familienministeriums NRW, nach denen die Kitas grundsätzlich auch bei Inzidenzen über 200 geöffnet bleiben sollen: Örtliche Schließungen seien nur mit dem Okay des Ministeriums möglich.

Dieses holt sich der Kreis aktuell beim Land, sagte uns Pressechef Volker Meier: „Der Entwurf der Allgemeinverfügung liegt zur Abstimmung beim Ministerium.“

Meier betont: „Uns ist sehr bewusst, was wir den Eltern mit dieser Entscheidung zumuten. Der Krisenstab hat sich gestern ganz schwer damit getan.“

Aber der Blick aufs Ausbruchgeschehen im Kreis habe gezeigt:

„Wir hatten mehrere lokale Ausbrüche in Kitas – und dazu ganz viele diffuse, die sich im Privaten abspielen. Auf beides wollen wir mit dieser Allgemeinverfügung reagieren.“

Ob das Land dazu das Okay gibt, war am Freitagvormittag noch offen.

In einem Bericht der WAZ (Onlineausgabe) wird ein Sprecher des Familienministeriums wie folgt zitiert:

„Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown haben gezeigt, welch massiven Einfluss Beschränkungen in der Kindertagesbetreuung für Kinder haben. Im Gegensatz zum letzten Frühjahr gibt es daher für die Kindertagesbetreuung kein Betretungsverbot und damit einhergehend auch keine Notbetreuung.“

Gänzlich ausgeschlossen seien Kita-Schließungen nicht – das müsse die jeweilige Kommune dann unter triftigen Begründungen mit dem Ministerium abklären.

Allerdings hatte auch Familienminister Joachim Stamp (FDP) bereit im Herbst vorigen Jahres nachhaltig unterstrichen, was sich tunlichst nicht mehr wiederholen soll: Dass die Betreuung ausschließlich davon abhängt, ob die Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. In der geplanten Allgemeinverfügung für den Kreis muss das ja sogar für beide Elternteile gelten, damit ein Anrecht auf Betreuung erwirkt wird.

„Die Unterscheidung nach Berufsgruppen im Frühjahr 2020, die weder den tatsächlichen Bedarfen der Kinder noch den familiären sowie beruflichen Bedarfen der Eltern angemessen Rechnung trug, hatte zu erheblichen Ungerechtigkeiten und Missgunst zwischen Familien geführt“,

wiederholt nun ein Ministeriumssprecher die von Minister Stamp geäußerte Selbstkritik. Es sei „zentrales Anliegen“ des Ministeriums, Kinder gut durch diese Krise zu bringen: „Kein Kind soll in dieser Pandemie abgehängt werden. Und vor allem soll kein Kind in dieser Krise Schaden nehmen.“

Wir berichten, sobald diese wichtige Frage geklärt ist.

Der folgende Personenkreis ist laut Land NRW in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

  1. Sektor Energie
    • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  2. Sektor Wasser, Entsorgung
    • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  3. Sektor Ernährung, Hygiene
    • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  5. Sektor Gesundheit
    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
    • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
  7. Sektor Transport und Verkehr
    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
    • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
    • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
  8. Sektor Medien
    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
  9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
    • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
    • Gesetzgebung/Parlament
  10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

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