Test bei der Arbeit gilt nun auch für privates Shoppen – Wirtschaft lehnt Testpflicht strikt ab

0
1132

Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch z. B. Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“ wie im Kreis Unna. Dort ist der Besuch des Einzelhandels an ein negatives Testergebnis geknüpft.

Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informiert, dass das Land seine Verordnung entsprechend angepasst hat.

„Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.“
 
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird.

Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
 
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.
 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
 
Das Land mahnt:

„Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.“

Lokale Wirtschaft lehnt Testzwang in Betrieben kategorisch ab:

„Aus Sicht der Wirtschaft in Dortmund, Hamm und im Kreis Unna kann der Weg aus der Krise nur über eine kombinierte Strategie aus Impfen und Testen führen“, bezieht Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund klar zur aktuellen Testdiskussion Stellung. Die Umfragen der IHK-Organisation zeigen, dass die Bereitschaft in der Wirtschaft sehr hoch ist, beim Testen zu unterstützen, viele Unternehmen aber vor großen Umsetzungsproblemen stehen. Da es noch mehrere Monate bis zu einer ausreichenden Impfquote in der Gesellschaft dauern wird, ist es aus Sicht der Wirtschaft essenziell, jetzt ein langfristig belastbares Vorgehen mit einer wirtschaftlichen Perspektive zu verknüpfen.

„Damit die Teststrategie ihre volle Wirkung entfalten kann, sollten nun Anreizen gesetzt werden, um die Bereitschaft und die Zahl der Tests schnell zu erhöhen“, so Schreiber. „In vielen Handelsbranchen etwa bei Brautläden, Juwelieren, Baumärkten, Möbelgeschäften, Elektronikfachmärkten, Ausstattern oder Küchenstudios hat der Weg Nordrhein-Westfalens aus negativem Test und Terminvereinbarung auch im Westfälischen Ruhrgebiet gut funktioniert. Die Kunden nehmen die Angebote an und viele Unternehmen unterstützen gerne freiwillig mit Tests. Gerade bei den wichtigen, langfristigen Investitionsentscheidungen des Lebens wie dem Hausbau oder der Wohnungsrenovierung sind die Kunden auf eine Beratung angewiesen.“

In den vom Land ausgewählten Modellkommunen – darunter auch Hamm – sollten nun schnell Erfahrungen gesammelt und umgesetzt werden, um auch den anderen geschlossenen Branchen wie der Gastronomie und der Freizeit- und Tourismuswirtschaft eine Perspektive zu eröffnen. Denn so Schreiber weiter: „In diesen Branchen stehen viele Betriebe vor dem Aus. Die Unternehmen haben ihre Rücklagen trotz der Fördermaßnahmen aufgebraucht. Schon heute sollten wir überlegen, wie ein Wiederanfahren dieser Branchen zusätzlich unterstützt werden kann.“

Beim Ausbau der Teststrategie in den Unternehmen dürfen die organisatorischen und rechtlichen Schwierigkeiten beim Testen nicht unterschätzt werden.

Beschaffungsprobleme: Auch wenn sich das Angebot am Markt verbessert hat, gelingt es vielen Unternehmen nicht, Tests in ausreichender Zahl zeitnah, sicher und mit einer unklaren Planungsperspektive zu beschaffen.

Kosten: Gerade in den wirtschaftlich angeschlagenen Betrieben stellt das Testen, aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur und des Personals eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Haftung: Viele Unternehmen müssen in einer kurzen Frist Personal für die Tests medizinisch schulen. Hier bestehen noch erhebliche Haftungsrisiken.

Organisatorischer Vorlauf: Der Aufbau von Testangeboten erfordert einen organisatorischen Vorlauf von mehreren Wochen (Beschaffung, Schulung, Testinfrastruktur) und in Teilen der Unternehmen Investitionen in die Infrastruktur.

Vorbereitung: Um das Risiko einer Ansteckung zu verringern, sollten freiwillige TesterInnen in den Unternehmen vorab geimpft werden.

Betriebsärzte: Erforderlich ist es den rechtlichen Rahmen zum Einsatz von Betriebsärzten zu schaffen.

„Viele unserer Unternehmen können diese organisatorischen und finanziellen Hürden absehbar nicht allein stemmen. Eine allgemeine Testverpflichtung der Wirtschaft ist daher nicht der richtige Weg“, schließt IHK-Hauptgeschäftsführer Schreiber. Gemeinsam mit Betriebsärzten, Werksarztzentren, Verbänden und anderen Kammern arbeite man im Verbund mit IHK NRW im ganzen Land derzeit an Wegen, nicht nur das Testen in den Unternehmen, sondern hoffentlich auch bald das Impfen ganzer Belegschaften zu unterstützen.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here