Entwurf für bundesweite Lockdown-Regeln

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Die Unnaer Innenstadt / Alter Markt. (Archivbild RB)

Schon ab Inzidenz 100 nächtliche Ausgangssperren, ab Inzidenz 200 alle Schulen und Kitas zu und nur noch ein Besucher am Tag pro Haushalt erlaubt. Ein erster Entwurf für bundesweite Lockdown-Regeln liegt vor.

Geplant ist, Regeln wie diese ins Bundesinfektionsschutzgesetz einzuarbeiten, um die unterschiedlichen Vorgaben in den 16 Bundesländern zu vereinheitlichen.

Wie die Sender RTL und ntv berichten, soll der Entwurf rasch im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden.

„Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage“, wird aus dem Entwurf zitiert.

Geplant sind demnach:

  • Nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr morgens schon ab Inzidenz 100 (an 3 Tagen in Folge), Ausnahmen gäbe es nur z. B. für Arbeitswege oder medizinische Notfälle. (Zur Ausgangssperre berichteten wir HIER)
  • Jeder Haushalt dürfte nur noch einen Gast pro Tag empfangen, die Gruppe insgesamt dürfte höchstens 5 Personen umfassen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen.
Hellweg-Museum Alte Burg / Foto RB
  • Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen müssten wieder schließen.
  • Schließen müsste auch der gesamte Einzelhandel ausgenommen täglicher Bedarf, das gerade im Aufbau befindliche Click and meet and Test hätte sich direkt wieder erledigt.
  • Schulen und Kitas dürften nur bei Inzidenz unter 200 überhaupt öffnen, und auch dann wäre Präsenzunterrcht an zweimal wöchentliche Tests gebunden.
Symbolbild Pixabay
  • Jegliche Notbetreuung wäre auf ein Fünftel der Kinder beschränkt.

Laut den Berichten soll das Bundeskabinett die Vorlage bereits am Dienstag, 13. April, beschließen. Im Anschluss soll sich der Bundestag damit befassen. Damit auch der Bundesrat (als Ländervertretung) zügig abstimmen kann, soll die nächste Sitzung vom 7. Mai vorgezogen werden.

Für NRW hatte Wirtschaftsminister Pinkwart erst gestern 14 Modellkommunen vorgestellt, darunter Hamm und den Kreis Soest, die mit Start am 19. April gezielte Öffnungsstrategien testen sollen.

Ob dies dann wieder alles hinfällig wäre, inklusive der vielen 100 gerade aufgebauten Schnelltestzentren zur Hilfe für den Handel, bleibt abzuwarten.

Im Kreis Unna gilt seit dem 31. März die Coronanotbremse, die allerdings längst nicht so rigide Maßnahmen beinhaltet wie dieses Entwurfspapier. Zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gibt es bereits deutliche Richterworte bezüglich Unangemessenheit und Überzogenheit.

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