Kreis am 2. Tag deutlich unter Inzidenz 100 – Doch Aufhebung der „Notbremse“ noch nicht in Sicht

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Symbolbild - Quelle Pixabay

Am zweiten Tag in Folge liegt der Kreis Unna (und mit ihm viele andere NRW-Kommunen) wieder deutlich unter dreistelliger 7-Tages-Inzidenz.

Konkret liegt der Wert heute, am 8. April, wie schon gestern bei 84,6.

Bekanntlich ist der Schwellenwert 100 (Neuinfektionen in 7 Tagen je 100.000 Einwohner) in der NRW-Coronaschutzverordnung maßgeblich für Verschärfungen, und zwar dann, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt diesen Wert drei Tage hintereinander übersteigt.

Dann muss die sogenannte „Corona-Notbremse“ gezogen werden, die im Kreis Unna seit dem 31. März gilt.

Seither darf sich in der Öffentlichkeit wieder nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, und zum Shoppen ist neben Terminbuchung ein tagesaktueller negativer Schnelltest nötig.

Umgekehrt greift die Regel aber nicht so schnell: Drei Tage „unter 100“ berechtigten noch nicht zum Wiederlockern der „Notbremse“.

Das hat das Land NRW gestern (7. April) noch einmal klargestellt und seine Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst.

„Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden 7-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in NRW wird es vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben“, kündigte die NRW-Regierung an. Denn:

Der gerade zurückliegende Drei-Tages-Zeitraum umfasst auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen.

Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig in NRW mindestens 7 Tage mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich.

Diese Bedingung sei bisher noch in keiner Kommune in NRW erfüllt.
 
Gesundheitsminiter Laumann: „Auch, wenn die Inzidenzen aktuell etwas sinken, befinden wir uns nach Einschätzung vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch mitten in der dritten Welle. Wir müssen aktuell also besonders vorsichtig und besonnen agieren. Ein ‚Hin und Her‘ bei der Anwendung der Notbremse wäre zudem etwas, für das die Menschen wenig Verständnis hätten. Deshalb wollen wir die Tendenz etwas länger beobachten, bevor wir die Notbremse in Kommunen aufheben.“
 
In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen: www.mags.nrw.
 

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