#Archiv: „Rechtsextremes“ Bild war Hitlerparodie – Gericht: Polizistin zu Unrecht suspendiert

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Foto: Manfred Vollmer/GdP

Sie hatte per WhatsApp ein vermeintlich rechtsextremes Bild empfangen und war deshalb vom Dienst suspendiert worden. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht jetzt entschied.

Der Eilantrag einer Polizeibeamtin aus NRW war erfolgreich. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hob die Suspendierung der Landesbeamtin am Freitag (23. 10.) per Eilverfahren auf, teilte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit.

Begründung: Offenbar sei nicht erkannt wurden, dass es sich bei der beanstandeten Bilddatei um eine Parodie handele, mit der Hitler verspottet werde.

Die ermittelnde Behörde, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP), hatte die Schlussfolgerung gezogen, in dem Bild liege ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“ und ein „Verstoß gegen die politische Treuepflicht“ vor. Diese Ansicht konnten die Richter nicht teilen, bezeichneten den Vorwurf, die Beamtin habe den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, als „fernliegend“.

Zuletzt hat die GdP immer wieder vor Pauschalisierungen gewarnt.

„Sowohl die öffentlichkeitswirksame Strategie von Innenminister Herbert Reul (CDU) als auch die mediale Berichterstattung dürfen das LAFP nicht zu vorschnellen Entscheidungen verleiten“, betont Landesvorsitzender Michale Mertens. Er warnt „vor Pauschalvorwürfen, die dem öffentlichen Vertrauen in die Polizei, aber auch dem Vertrauen der Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber ihrem Dienstherrn schaden“. Jeder Einzelfall müsse individuell juristisch bewertet werden.

„Pauschalurteile sind grundsätzlich ungerecht. Wir sind gegen Rechtsextremismus, aber für Rechtsstaatlichkeit.“

Michael Mertens, GdP-Landesvorsitzender NRW


Darüber hinaus fordert die GdP eine zügige Überprüfung weiterer Suspendierungen, die im gleichen Zusammenhang ausgesprochen wurden.

https://www.facebook.com/hashtag/wirmischenunsein

„Die mögliche Aufhebung weiterer Suspendierungen muss genauso medienwirksam kommuniziert werden, wie die Verbote der Führung der Dienstgeschäfte vor einigen Wochen verbreitet wurden“, betonte Mertens.

Der Polizeibeamtin war durch das LAFP vorgeworfen worden, Dateien mit rechtsextremem Inhalt empfangen zu haben. Ihr wurde deswegen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. In seiner bemerkenswert deutlichen Entscheidung teilte das Gericht mit, die Behörde habe nicht den Erfordernissen einer Einzelfallprüfung genügt. Die Beamtin hatte in 2013 ein Bild via WhatsApp erhalten. Bei genauer Prüfung stellte das Gericht fest, dass es sich um eine Darstellung aus einem satirischen Beitrag handelte, der über YouTube abrufbar ist.

Quelle: Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW

3 KOMMENTARE

  1. Verlassen hat den Boden, der freiheitlich demokratischen Grundordnung, jedoch :
    Merkel, mit Anhang !
    Krampf Knarrenbauer, welche nun eine Juristin, als Leiterin des MAD einsetzt, deren Hauptaufgabe lt. Knarrenbauer, der Kampf gegen „rechts“ sein soll !
    also wir fassen zusammen :
    merkel mit (rot/grünem) Anhang, so wie Knarrenbauer, fördern den Linksextremismus, und bekämpfen nationale Werte, und, oder konservative Werte
    rechts, heißt nun Mal NICHT gleich rechtsextrem !
    es soll aber lt. Knarrenbauer-„rechts, bekämpft werden“
    und das heist gelinde ausgedrückt, daß o.g. den boden der freiheitlich, demokratischen Grundordnung, weit hinter sich gelassen haben !!!

  2. Der Begriff „Rasse“ soll nach Merkels linkem Willen aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Stattdessen soll in Artikel 3 der Verfassung das „Verbot von Diskriminierung aus rassistischen Gründen“stehen.

    Ich schlage stattdessen vor, jedesmal wenn ansonsten der Begriff „Rassismus“ benützt würde, daß Wort „Antideutsch“ einzusetzen, weil bei aller Gleichheit -so sind wir doch, …nicht?

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