9 Monate nach Diebstahl Anzeige erstattet: Der Dieb kaufte fleißig ein…

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EC-Karte, Debitkarte - Symbolbild, Archiv RB

9 Monate nach dem Diebstahl ihrer Geldbörse hat eine 51-jährige Frau aus dem Märkischen Kreis Anzeige erstattet. Ein Unbekannter hat seitdem fleißig mit ihrer Bankkarte eingekauft.

„Es muss an einem Juni-Nachmittag in der Iserlohner Innenstadt passiert sein: In dem einen Geschäft hatte sie noch bezahlt, im nächsten ging der Griff in die offen stehende Handtasche ins Leere: Ihr Portemonnaie war offenbar gestohlen worden.

Sie ließ die Bankkarte telefonisch sperren, verzichtete jedoch auf eine Anzeige bei der Polizei“, berichtet der MK-Polizeisprecher.

Im November flatterte ihr zum ersten Male Post von einem Inkassounternehmen auf den Tisch. Offenbar wurde mit der geklauten Karte per Lasteinzug (Unterschrift) eingekauft.

Viermal gelang dem Täter oder der Täterin der Einkauf in Modeläden und Baumärkten. Erst um sich zu entlasten und auf Anraten der Inkassounternehmen erstattete die Iserlohnerin nun Anzeige.

„Eine umgehende Anzeige hätte möglicherweise den Ärger erspart“, warnt der Polizeispecher:

„Banken sperren kurzfristig nur PIN-basierte Kartenzahlungen. Das sollten Betroffene auch umgehend veranlassen. Doch beim Einkaufen wird die PIN nicht immer abgefragt.“

Im Rahmen der Anzeigenerstattung veranlasst die Polizei für gestohlene deutsche Debitkarten (im Volksmund immer noch als „EC-Karte“ bekannt) eine so genannte KUNO-Kartensperre. Das verhindert im Normalfall auch Zahlungen im Handel per Einzugs-Lastschrift-Verfahren mit Unterschrift („ELV“) und greift kurzfristig.

Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, sollten sich Kartennutzer neben der Kontonummer auch die Kartenfolgenummer daheim notieren. Dann muss nicht das gesamte Konto gesperrt werden. Der Ehegatte könnte also seine Karte fürs Gemeinschaftskonto weiter nutzen.

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