„Maßnahmen bis 31. 12. 21 verlängert!“ Nein – das belegt diese Verordnung NICHT

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Symbolbild Fake News - Quelle Pixabay

„Die Coronamaßnahmen sind schon jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert! Seht selbst! Öffentlich einsehbar!“

Eine Fake New macht die Runde, auch auf der Rundblick-Facebookseite ist sie am Sonntagabend aufgeschlagen. Zusammen mit einem Screenpost mit grünen Pfeilen drauf.

Mit diesem Screenshot wollte eine Facebook-Userin auf unserem Artikel unter den Shutdown-Erfahrungen des Unnaer Einzelhändlers Dennis Bernhöft beweisen, dass die Verlängerung des Shutdowns bis zum Jahresende bereits beschlossene Sache sei.

Ganz klar und deutlich:

Nein, diese Verordnung belegt NICHT, dass die Corona-Maßnahmen bis 31. Dezember 2021 verlängert sind.

Die Behauptung „Maßnahmen bereits jetzt bis 31.12.2021 verlängert!“ wird in einem Facebook-Beitrag von „Querdenken 711“ erhoben. Als „Beleg“ wird besagter Screenshot einer Verordnung von Oktober 2020 beigefügt.

Dieses Bild verbreitet sich in rasender Geschwindigkeit im Netz.

Worum geht es aber tatsächlich in dem nachprüfbaren Dokument?

In dem Dokument steht unter der Überschrift „Verlängerung von Maßnahmen“, dass bestimmte Paragrafen des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ bis zum 31. Dezember 2021 verlängert würden. Daraus leitet „Querdenken 711“ und leitete auch eine Posterin auf der Rundblick-Facebookseite ab, dass sämtliche Corona-Maßnahmen bereits bis Jahresende beschlossene Sache seien.

Das ist völliger Unsinn.

Maßnahmen wie Maskenpflicht, Ladenschließungen und Weiteres werden im Infektionsschutzgesetz festgelegt und in den jeweiligen Coronaschutzverordnungen von den Bundesländern umgesetzt. Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW befristet die aktuellen Maßnahme vorerst bis zum 14. Februar 2021. Danach wird wieder neu beraten.

Die in den Sozialen Netzwerken weitgehend unkritisch weitergeteilte Verordnung bezieht sich schlicht auf das Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht. Sie stammt vom Bundesjustizministerium und wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.  

Auf den Fake-Charakter dieser „New“ verwies auch bereits das Recherchekollektiv Correctiv.

2 KOMMENTARE

    • Herr Mustermann, Sie haben möglicherweise übersehen, dass die Untersuchung dieses besagten Dokumentes von unserer Redaktion erfolgte und der Hinweis auf Correctiv lediglich als Ergänzung diente. Unsere Redaktion ist nämlich durchaus des Lesens und Verstehens offizieller Verlautbarungen mächtig, was bei denen, die diese Behauptung ohne Sinn und Verstand geteilt haben, offenbar eher gering ausgeprägt der Fall ist. Sie selbst überprüfen bitte noch einmal Ihren Tunnelblick und lesen bitte Artikel gründlich, bevor sie an dessen Inhalt vorbeikommentieren und uns irgendwelche haltlosen Dinge vorwerfen. Besten Gruß von der Redaktion.

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