Die heftig diskutierte 15-km-Bewegungseinschränkung (gegen die bereits das erste Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist) berührt bereits den Kreis Unna:
Zwar ist das Kreisgebiet selbst derzeit kein „Hotspot“ mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 (sie bewegt sich im Kreis um die 140 bis 160) – aber eine angrenzende Region ist bereits zu einem solchen Sondergebiet erklärt worden, der Kreis Recklinghausen.
Daher kann die Coronaregionalverordnung (CoronaRegioVO) des Landes NRW vom 12. Januar auch die Lünerinnen und Lüner betreffen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Denn sie wohnen quasi nebenan.
Laut der neuen Verordnung ist wie berichtet vorgeschrieben, dass Menschen aus Kreisen und kreisfreien Städten mit besonders vielen Neuinifzierungen diesen Kreis nicht ohne triftigen Grund verlassen dürfen. Wir berichten HIER ausführlich.
Das betrifft aktuell vier Kreise in NRW: den Kreis Höxter, Minden-Lübbecke und den Oberbergischen Kreis und den Kreis Recklinghausen.
Bewohner dieser Kreise dürfen sich nur im Umkreis von 15 km ab der Kreisgrenze wegbewegen – das gilt aber auch umgekehrt für die Einreise in diese Gebiete. Und der gelistete Kreis Recklinghausen grenzt an Lünen im Kreis Unna.
Für Lünerinnen und Lüner gilt daher:
- Sie dürfen die Stadt Waltrop im Kreis RE weiterhin uneingeschränkt besuchen.
- Nicht jedoch die Stadt Dorsten – sie liegt weiter als 15 km von Lünen entfernt.
- Auch weitere Städte fallen unter das Besuchsverbot, je nachdem, wo die 15-Kilometer-Grenze beginnt.
Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass Lünerinnen und Lüner, die ohne bestimmten Grund in den Kreis Recklinghausen fahren wollen, zuvor prüfen sollten, ob das anvisierte Gebiet in der jeweiligen Stadt innerhalb des 15-Kilometer-Gebietes ist. Das ist zum Beispiel mit verschiedenen Karten-Anbietern im Internet möglich.
[…] Inzidenz von über 200 ist in keiner Region in NRW mehr erreicht, weshalb auch die umstrittene 15-km-Bewegungseinschränkung ab Kreisgrenze zum heutigen Tag nirgends mehr zur Anwendung […]