Adler-Moden beantragt Insolvenz

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Die international tätigen Adler Modemärkte haben Insolvenz beantragt. Das bestätigte heute (11. 1.) das Landgericht Aschaffenburg. Adler betreibt 140 Märkte, darunter 2 im Kreis Unna – in Holzwickede und Lünen.

Sie sollen ebenso wie die anderen über einen Insolvenzplan gerettet werden.

Das börsennotierte Unternehmen hatte am Sonntag mitgeteilt, wegen Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt zu haben. Grund dafür seien die Zwangsschließungen im Corona-Shutdown. Am 16. Dezember mussten alle Einzelhändler bis auf die des täglichen Bedarfs schließen. Der Shutdown verlängert sich mit dem heutigen Montag bis zunächst Ende Januar.

In der Presseerklärung von Adler, datiert vom 10. 1. 2021, heißt es wörtlich:

„Ziel der Eigenverwaltung ist es, das Unternehmen über einen Insolvenzplan zu sanieren. Dabei wird der Geschäftsbetrieb der Adler Modemärkte AG unter Aufsicht eines Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt.

Der Vorstand bleibt weiterhin verwaltungs-und verfügungsbefugt. Zur Unterstützung des Vorstands hat dieser heute mit Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte, einen ausgewiesenen Experten in Restrukturierungs-und Insolvenzfällen zum Generalbevollmächtigten bestellt.

Auslöser für den Insolvenzantrag sind die erheblichen Umsatzeinbußen durch die seit Mitte Dezember 2020 andauernden Schließungen fast aller Verkaufsfilialen als Folge des neuerlichen COVID-19-Lockdowns. Trotz intensiver Bemühungen war es der Gesellschaft nicht möglich, die entstandene Liquiditätslücke über eine Kapitalzufuhr durch staatliche Unterstützungsfonds bzw. durch Investoren zu schließen.

Die Adler Mode GmbH, die Adler Orange GmbH & Co. KG und die Adler Orange Verwaltung GmbH, jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG, haben heute ebenfalls beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu stellen. Herr Dr. Christian Gerloff wird auch die Geschäftsführungen dieserGesellschaften als Generalbevollmächtigter unterstützen.

Andere inländischen und sämtliche ausländische Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG sind nicht betroffen und führen ihre Geschäfte im normalen Geschäftsgang unverändert fort.

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