Shutdown bis Ende Januar wohl sicher

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Leere Fußgängerzone in Unna. Der Einzelhandel darf weiter nicht ohne negative Schnelltests und Termine öffnen, muss - wenn das Bundesinfektionsschutzgesetz mit den geplanten Änderungen beschlossen wird - sogar komplett wieder schließen. (Archivbild RB)

Die zunächst bis zum 10. Januar befristete Schließung zahlreicher Branchen, darunter weitgehend des kompletten Einzelhandels, soll wie erwartet bis – zunächst – Ende Januar weiter verlängert werden.

Das wurde am Montagnachmittag, 4. Januar, im Vorfeld der morgigen Entscheidung zum weiteren Vorgehen bekannt, die Bund und Länder gemeinsam treffen wollen.

Die meisten Geschäfte des Einzelhandels (bis auf Güter des täglichen Bedarfs) mussten am 16. 12. schließen, mitten im umsatzträchtigen Weihnachtsgeschäft.

Die Gastronomie, den Event-, Fitness- und Sportbereich sowie die Kultur trifft es noch härter: Sie waren bereits vom sogenannten „kleinen Shutdown“ ab dem 2. November betroffen und werden mit der vorgesehenen Verlängerung bereits zwei volle Monate pausieren müssen.

Die zugesagten November- und Dezemberhilfen sind laut Kritik der Branchenvertreter überwiegend noch nicht angekommenen. Unter den Bekleidungsanbietern bangen inzwischen drei Viertel um ihre Existenz, so der Handelsverband.

Keine Einigung gibt es laut heutigen Berichten in puncto Schulen. Nicht auszuschließen ist es laut „Tagesschau“ vom heutigen Abend, dass jedes Bundesland ein eigenes Modell entwickelt.

Priorität habe dabei die möglichst zügige Rückkehr zum Präsenzunterricht zumindest für die Jahrgänge 1 bis 7. Maßgeblich soll die Inzidenz (Zahl an Neuinfektionen) in dem jeweiligen Kreis oder sogar der jeweiligen Stadt sein.

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