Versammlungsverbot gekippt – Achtung: Demos sind gemeint, nicht Partys!

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Foto: Symbolfoto ©A. Reichert

Zu einer dringenden Klarstellung sieht sich am Silvesterabend, 31. 12. 20, akut die Kreispolizei Märkischer Kreis gezwungen. Es geht um eine missverständliche Formulierung, die Folgen haben könnte.

Die MK-Polizei berichtet:

„Mehrere Medienhäuser berichten aktuell über ein Urteil des OVG Münster zum Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr.

Die Aufhebung des Verbotes bezieht sich dabei AUSSCHLIEßLICH auf bei der Polizei angemeldete Versammlungen und NICHT auf Partys oder Ansammlungen von Menschen zum Zwecke der feierlichen Begehung des neuen Jahres. Diese bleiben weiterhin verboten.“

Mit anderen Worten: Das Gerichtsurteil bezieht sich auf Kundgebungen und Demos.

Die Polizei ist alarmiert:

„In den sozialen Medien ist erkennbar, dass diese Differenzierung möglicherweise teilweise missverstanden wird. Daher bekräftigt die Polizei an dieser Stelle ERNEUT, dass Partys, Feiern und Menschenansammlungen verboten sind. Verstöße werden in enger Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden konsequent verfolgt und geahndet.

Bitte halten Sie sich weiter an die Regeln. Verhalten Sie sich friedlich. Die Polizei Märkischer Kreis wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins neue Jahr.“

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