Präsenzunterricht an Schulen ist nicht nur für „Betreuungsnotfälle“

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Leeres Klassenzimmer / Archivbild Rundblick Unna

„Der Präsenzunterricht in der Schule ist ausschließlich für Kinder gedacht, für die keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.“

Diese Information der Grundschullehrerin seiner Tochter irritierte eine Vater aus dem Kreis Unna am Montag (14. 12.) doch ziemlich nachhaltig: „Hatte das Schulministerium nicht am Freitag ausdrücklich mitgeteilt, dass lediglich die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben ist? Oder muss ich jetzt eine Betreuungsnotlage vorweisen?“

Der Vater der Drittklässlerin ärgert sich über diese Mail aus der Grundschule, mit der er sich in Rechtfertigungszwang sieht.

„Meine Frau und ich möchten unsere Tochter nicht aus akuter Not in dieser Woche noch zur Schule schicken“, macht er pointiert klar. „Sie möchte selbst ausdrücklich in die Schule. Sie sagt uns: Papa, Mama, ihr erklärt das nicht so wie die Lehrerin. Außerdem vermisst sie schon jetzt ihre Freundinnen, wenn jetzt verfrüht die Ferien beginnen. Und private Treffen sollen ja bis auf absehbare Zeit möglichst unterbleiben.“

Deshalb hatte das Paar ihre Kleine für die gesamte Woche bis einschließlich Freitag pünktlich am vergangenen Wochenende zum Präsenzunterricht angemeldet.

Auf das heutige Angebot der Lehrerin, „per Telefon oder Video mit den Kindern in Kontakt zu treten“, möchten sie ganz bewusst verzichten, unterstreicht der Vater, der sich zur Klärung der Frage an uns wandte, ob der bundesweite Lockdown ab Mittwoch (16. 12.) die schriftliche Anweisung aus dem NRW-Schulministerium vom Freitag (11. 12.) aufhebt.

Das tut er definitiv nicht.

Darauf weist das Schulministerium in einer aktuellen Schulmail vom Sonntag, 13. 12. 2020, noch einmal explizit hin. In der Mail, die nach dem bundesweiten Lockdown-Beschluss verschickt wurde, heißt es:

„Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch für den Schulbereich beschlossen und Ihnen die Informationen hierzu unmittelbar mitgeteilt. Diese stimmen mit den heutigen Beschlüssen überein.

Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:

  • Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
  •  Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen erhalten.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zu den jeweiligen weiteren Vorgaben und Hinweisen für den Schulbetrieb verweise ich auf die weitergehenden Erläuterungen aus meiner Schulmail vom vergangenen Freitag.“

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