„Möchte gern mal etwas sehr Jungem die Füße lecken“: Das folgte aus dem Video über den mutmaßlichen Pädophilen aus dem Kreis Unna

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Screenshot des Videos / Das Gesicht des Mannes ist in dem Original klar erkennbar. (Foto RB)

Ein Mann, man hört seine zornige, erhobene Stimme, geht mit laufender Videokamera an einer Straße entlang auf ein Auto zu, das dort parkt. Die Videokamera schwenkt auf das Nummernschild – ein UN-Kennzeichen für den Kreis Unna.

Die Kamera verweilt dort einen Augenblick. Das Kennzeichen ist voll sichtbar, soll sich allen Zusehenden einprägen.

Dann schwenkt die Kamera zum Fenster des Wagens. Im Auto sitzt ein Mann am Steuer. Der Filmer hält direkt auf ihn drauf und beginnt gleichzeitig wüst auf ihn einzuschimpfen. Dann schlägt er ihm ins Gesicht.

Hier endet das Video ziemlich abrupt.

Bei dem Mann im Wagen sollte es sich um einen Pädophilen handeln. Also einem Mann, der Kinder sexuell begehrt. Dies behauptete der Filmersteller in seinem kurzen Dreh, ohne einen Beweis mitzuliefern. Statt dessen lud er das Video so, wie es war, abrupt abbrechend, am Wochenende vor Pfingsten ins Internet hoch. Wo es sich wie ein Lauffeuer verbreitete und kurz danach gleich dreifach zwei Polizeibehörden beschäftige, die Kreispolizei Unna und das Polizeipräsidum Wuppertal.

Und beide zuständigen Staatsanwaltschaften, die Dortmunder und die von Wuppertal, sind inzwischen mit ihren Ermittlungen zu einem Ergebnis gekommen. Es gibt eine Einstellung – und es gibt eine Anklage mit bereits festgesetztem Verhandlungstermin an einem Amtsgericht im Kreis Unna.

Rückblick – ein privates Video prangert einen „Kinderschänder“ an

Am Mittwoch oder Donnerstag vor Pfingsten, 27./28. Mai 2020, tauchte in lokalen Facebookgruppen für den Kreis Unna erstmals ein privat gedrehtes Video auf. Darin ging der Filmer auf einen Pkw zu, der an einem Straßenrand in einer nicht genannten Stadt parkte. Die Kamera hielt auf das Kennzeichen, woraus ersichtlich wurde, dass der Wagen im Kreis Unna zugelassen war.

Sodann schwenkte die Kamera auf den im Wagen sitzenden Fahrer, und der Filmer fing an, ihn wüst zu beschimpfen und tätlich anzugehen. Aus den lautstarken Beschimpfungen ging hervor, dass der Mann im Auto angeblich sexuelle Neigungen zu Kindern hatte. Also ein Pädophiler war.

Diese ohne Beweise im Zorneston gelieferte Behauptung genügte, um dieses Video in Rekordgeschwindigkeit durch die sozialen Medien zu katapultieren, wo es über die Pfingsttage zigtausendfach geteilt und hochemotional diskutiert wurde. Die Reaktionen reichten von enthusiastischem Beifall für den Videoersteller bis hin zu martialischen Gewaltandrohungen gegen den Mann im Auto.

Der ganz überwiegende Teil der User vertrat offensiv die Meinung: Dieses Video sei nicht nur gerechtfertigt, sondern absolut notwendig und überfällig, denn hier gehe es um den Schutz potenzieller kindlicher Opfer, und ein solcher Täter habe damit sein Recht auf rechtsstaatliche Behandlung verwirkt. Und nicht wenige Foristen forderten unverhohlen zur Selbstjustiz auf.

Denn: Die Polizei „tut doch sowieso nichts“, wurde der Kreispolizeibehörde Unna auf ihrer Facebookseite vorgeworfen. Dort machte sie das Video am Freitagabend, 29. Mai, selbst zum Thema.

Die Polizeiwache Unna. / Archivbild RB

„Sehr geehrte Leserinnen und Leser der Facebookseite der Kreispolizeibehörde Unna, in den letzten Stunden wurde, insbesondere im Kreis Unna, ein Video geteilt, das eventuell einen strafrechtlichen Hintergrund hat. Wir sind über diesen Sachverhalt informiert und die Ermittlungen laufen. Bitte helfen Sie uns und teilen Sie dieses Video nicht weiter. Wir leben in einem Rechtsstaat und handeln bürgerorientiert, professionell und rechtsstaatlich. Melden Sie verdächtige Feststellungen über den Notruf der Polizei 110.“

Der Leiter der Pressestelle der Kreispolizei Unna, Bernd Pentrop, unterstrich dazu auf Nachfrage gegenüber unserer Redaktion:

„Die Ermittlungen in diesem Fall laufen. Wir ermitteln – in alle Richtungen. Ein solches Video gehört nicht in soziale Netzwerke, sondern in die Hände der Polizei. Unsere Ermittlungen werden dadurch erschwert. Und die Verbreitung solcher Videos kann strafrechtlich relevant sein.“

Bernd Pentrop, Leiter der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Unna. (Foto KPB Unna)

Abgesehen von der rechtlichen Seite: Das Teilen von persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten (Beleidigungen, Verleumdungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Personenbilder) kann strafrechtliche Konsequenzen haben. „Beim Teilen bitte den Kopf einschalten, sich mit den zu teilenden Inhalten kritisch auseinandersetzen und die Quelle zurückverfolgen.“ Denn wenn man fremde Artikel, Postings, Zeitungsberichte, Blogeinträge, Inhalte von Homepages etc. teilt, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber einen Dritten enthalten, kann man unter bestimmten Voraussetzungen für den geteilten Inhalt haften. (Quelle: http://ggr-law.com/)

Auf eine weitere redaktionelle Nachfrage in der ersten Juniwoche teilte uns Polizeisprecher Christian Stein den Sachstand der Ermittlungen mit. Inzwischen war klar: Das Video war an einer Straße in Wuppertal gedreht worden. Der Mann, der in dem Pkw saß, gefilmt, der Pädophilie bezichtigt und geschlagen wurde, stammte aus dem Nordkreis Unna.

„Da sich der Sachverhalt in Wuppertal zugetragen hat, aber eine Person aus unserem Zuständigkeitsbereich involviert ist, steht unser Fachkommissariat im engen Austausch mit den Kollegen von der Polizei Wuppertal“, erklärt Polizeisprecher Stein. Ermittelt wurde zunächst in dreifacher Hinsicht:

  • Gegen den Mann, der filmend den im Auto Sitzenden attackierte, ermittelte die Kripo wegen Verdachts der Körperverletzung, der Beleidigung und des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht (Filmaufnahme ohne Einverständnis des Beteiligten),
  • gegen einen zweiten Mann wurde wegen Verbreitung des Videos ohne Einverständnis des Beteiligten ermittelt,
  • und schließlich gingen die Kriminalbeamten auch der mutmaßlichen Pädophilie nach: Ermittelt wurde gegen diesen dritten Mann aus dem Kreis Unna wegen Verdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Es gibt kein Kind – aber es gibt eine Anklage

Beide Staatsanwaltschaftssprecher, aus Dortmund und Wuppertal, sprechen nach Abschluss der Ermittlungen von einem „ungewöhnlichen Fall“. Denn, so erklärte und Henner Kruse von der fürs Kreisgebiet Unna zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund:

„Es gab kein Kind. Aber es gibt eine Anklage wegen versuchen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Und es gibt auch bereits einen Verhandlungstermin am Amtsgericht Lünen.“

Folgendes soll sich laut der Anklageschrift zugetragen haben:

Am Morgen des 27. Mai 2020 führte der „gesondert Verfolgte“ (gemeint ist der Mann aus Wuppertal, der später das Video drehte) mit dem Angeklagten, einem 53-jährigen Mann aus Werne, eine Unterhaltung per Internetchat. Es ging darin um sexuelle Handlungen mit sado-masochistischem Anstrich. Der 53-Jährige nahm die Rolle des Sklaven ein, der Wuppertaler – sich als Frau ausgebend – spielte die Herrin.

Um kurz nach 8 Uhr äußerte der Mann aus Werne gegenüber seiner vermeintlichen Chat-„Partnerin“, dass er, so zitiert Henner Kruse aus der Anklageschrift,

„gerne einmal etwas sehr Jungem die Füße lecken würde“.

Seine virtuelle vermeintliche Sex-„Herrin“ ging auf dieses Thema ein und bot dem 53-Jährigen an, dass sie, da sie in einem Kindergarten arbeite, Kontakt zu „etwas sehr Jungem“ herstellen könne. Sie könne ihm ein kleines Mädchen zuführen. Er müsse dazu allerdings am Vormittag nach Wuppertal kommen. Dann könne sie das Mädchen am Mittag unauffällig zu ihm bringen.

Die Aussicht, ein kleines Mädchen „zugeführt zu bekommen“, verlockte den 53-Jährigen – der keinen Verdacht schöpfte – augenscheinlich zu stark, dass er ins Auto stieg und von Werne nach Wuppertal fuhr. Dort wartete er um 11.50 Uhr am vereinbarten Treffpunkt in seinem Wagen.

Und dort bekam er kurz darauf Gesellschaft – allerdings nicht von der von ihm erwarteten Frau mit einem kleinen Mädchen an der Hand, sondern von einem zornigen Mann, der ihn filmte, ihn beschimpfte und ihn schlug.

„Es gibt kein Kind . Aber es gibt eine Anklage wegen versuchten Missbrauchs von Kindern“

Laut dem Dortmunder Staatsanwaltsprecher Henner Kruse ist der 53-Jährige aus Werne nunmehr wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt.

Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund. (Foto RB)

„Es gab zwar kein Kind, das missbraucht wurde oder werden sollte. Aber wir gehen davon aus, dass er den Vorsatz hatte.“ Sonst wäre er kaum direkt nach dem Chat nach Wuppertal genau zu dem vereinbarten Treffpunkt gefahren.

Es war, so Henner Kruse, ein „untauglicher Versuch, weil das Ganze ja gefaked war. Aber vom Vorsatz der Tat gehen wir aus.“

Der 53-Jährige ist laut Kruse wegen Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft. Er bekam dafür eine Geldstrafe. Der Prozess wegen versuchten Kindesmissbrauchs wird ihm vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Lünen gemacht. Die Hauptverhandlung ist für den 3. Februar 2021 angesetzt. Dem 53-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Der für ihn folgenschwere Chat mit dem Wuppertaler fand, so Kruse, übrigens nicht auf irgendwelchen Schmuddelseiten statt, sondern auf einem ganz normalen Portal: Markt.de.

Und der Mann, der filmte, zuschlug und das Video online stellte?

Mit diesem zu Beginn ebenfalls als Tatverdächtigem geführten Wuppertaler befassten sich das Kriminalkommissariat und die Staatsanwaltschaft der Stadt Wuppertal. Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert berichtete uns dazu gleichfalls am Freitag (27. November) folgenden Sachstand:

„Ermittelt wurde wegen einfacher Körperverletzung – der Schlag ins Gesicht – und Verstoß gegen das Urhebergesetzes: das ohne Einwilligung gedrehte und publizierte Video.“

Jedoch, so erklärte Baumert die überraschende Wendung: „Die Vorwürfe werden für ihn folgenlos bleiben.“

Denn: „Der Geschädigte aus dem Kreis Unna hat keinen Straftantrag gestellt. Deshalb wird die Sache bei uns nicht weiter verfolgt. Wir können bei einfacher Körperverletzung und Urheberrechtsverletzung nur auf Antrag tätig werden.“

Und wieso der 53-Jährige wegen Kinderpornografie Vorbestrafte darauf verzichtete, Strafverfolgung zu beantragten? Wolf-Tilmann Baumert kann es nicht sagen. „Ich weiß es nicht. Der Verfasser des Videos hat damit Glück gehabt.“

Dieser Wuppertaler, laut Baumert ein Mann mittleren Alters, habe offenbar während des Chatverlaufs mit dem Unbekannten aus dem Kreis Unna gemerkt, dass dieser bereit war, ein Kind zu missbrauchen. „Und er hat ihn daraufhin als jemanden gesehen, den man überführen muss.“

Dies hätte natürlich nur auf einem Wege geschehen dürfen, betont der Oberstaatsanwalt: „Und zwar nicht, indem er ihn in eine Falle lockte und ihn schlug. Dieser Chatverlauf und spätestens dieses Video hätten sofort und ausschließlich in die Hände der Polizei gehört.“

Zwei Lesermeinungen, nachdem das Video auf Polizeianweisung gelöscht war:

Ein Forist kommentierte:

  • „Find ich gut, dass es gelöscht wurde. Denn niemand hat wirkliche Beweise, dass der Mann sowas vorhatte, so ein doofes Video beweist gar nichts. Nur ein Typ, der im Auto gesessen hat und gewartet hat, auf wen, wissen wir alle nicht, denn er hat sofort eine Schelle kassiert. Ich nehme keine Pädos in Schutz, aber dieses Video war kein Beweis für irgendwas.“

Und ein weiterer Leser stellte nüchtern die Frage:

  • „Ich hab mich sowieso gefragt, wie es genau dazu kam. Hat der Ersteller sich als 7-Jährige ausgegeben oder ist es beinahe seiner Tochter passiert? Und dann frage ich mich, was macht denn eine 7-Jährige so im Netz? Ich dachte, in dem Alter spielt man höchstens etwas und chattet nicht?! Finde ich ja schon recht interessant, weil ich unsere Entwicklung wohl komplett neu betrachten muss. Mich hat dieses Video also mehr verwirrt, als dass ich dazu kam, dem Text blind zu glauben.
    Dafür werden zu viele Fake News auf Facebook verbreitet und ich zerstöre keine Leben, ohne irgendetwas zu wissen. Da sollte so manch einer mal drüber nachdenken.“

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