In einem Garten an ein Gebüsch festgekettet, an einer 7 Meter langen Stahlleine: So entdeckte eine Zeugin heute früh (12. 11.) gegen 4 Uhr eine offenbar ausgesetzte Husky-Hündin an der Hußmannstraße in Kamen.
Sie rief die Polizei, die sich des Tieres annahm.
Polizeisprecher Christian Stein schilderte uns den Vorfall auf Nachfrage am Vormittag.
Seine Behörde hatte am Morgen, nachdem die Hündin gesichert war, mit Fotos des Tieres via Facebook nach dem Besitzer/der Besitzerin gesucht. Deutlich formulierte die Polizei in ihrem Aufruf, das Tier sei „ausgesetzt“ worden.
Nicht lange, nachdem der Aufruf öffentlich gemacht war und entsprechende Resonanz hervorgerufen hatte, kam die Vollzugsmeldung der Polizei: „Besitzer gefunden.“
Christian Stein schilderte uns auf Nachfrage Näheres zu dem Fall.
„Die Hündin war an einer 7 Meter langen Stahlleine an einem Gebüsch in einem Garten festgebunden. Sie machte einen verwahrlosten Eindruck.
Die Kollegen am Einsatzort haben erst einmal den Hund in ihre Obhut genommen und später zum Tierschutz gebracht, dem Tierheim Unna.“
Auf den Aufruf „Hund ausgesetzt“ habe sich dann, so Stein weiter, „eine Dame gemeldet“. Sie habe gesagt, dass die Husky-Hündin ihr gehöre und dass sie weggelaufen sei.“
Dass diese Version nicht wirklich mit der Auffindsituation zusammenpasst, ist auch der Polizei klar. Das Aussetzen eines Tieres ist nach § 18 Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Polizeisprecher Christian Stein zum weiteren Vorgehen:
„Der Hund befindet sich momentan im Tierheim. Wir haben den Vorfall zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt der Stadt Kamen weitergegeben.“ Dieses muss die Sachlage nun prüfen und auch die Entscheidung treffen, ob der Husky seiner Halterin zurückgegeben wird.
UPDATE am Nachmittag:
Auf Nachfrage sagte uns der Kamener Stadtsprecher Peter Büttner, dass die Hündin wieder bei seiner Besitzerin sei. „Sie hat den Hund aus dem Tierheim in Unna abgeholt.“
Jetzt werde das Ordnungsamt prüfen, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege. „Dazu müssen wir den Eingang der polizeilichen Unterlagen abwarten“, erklärt Peter Büttner.
Sofern sich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bestätige, sei auch das Veterinäramt des Kreises Unna einzuschalten. Ein Tier von einem Besitzer fortzunehmen, erklärt Büttner abschließend, müsse immer sehr triftig und einschlägig begründet werden.
Wie alt ist die Hündin?
Das hat die Polizei nicht mitgeteilt.
An Gebüsch geketteter Husky nachts in Kamen gefunden | Rundblick Unna
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