Bewirtung hinter verklebten Scheiben – Maske draußen – nö: Neue Coronaregeln haben in DO noch Akzeptanzprobleme

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Quelle Stadt DO

Eine Gaststätte wurde nach einem Hinweis aus der Bevölkerung geschlossen, weil ein Wirt hinter abgeklebten Fensterscheiben einen einzelnen Gast während eines Fußballspiels bewirtete. Und die Maske draußen, dort, wo es festgelegt ist, hat in der Großstadt noch entschiedene Akzeptanzprobleme.

Die Regeln lauten: maximal 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum, geschlossene Freizeit- und Gastrobetriebe und Maskenpflicht draußen an festgelegten Orten. Wie klappt das? In Dortmund bisher offenbar nicht wirklich.

Jedenfalls stellten Stadt und Polizei Dortmund bei gemeinsamen Kontrollen am Wochenende zahlreiche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest.

Maskenpflicht draußen – Fehlanzeige:

In nahezu allen Fußgängerzonen zwischen der Innenstadt, Aplerbeck, Hörde, Hombruch, Dorstfeld, Huckarde, Phönix-See und der Nordstadt hielten sich Personen nicht an die geltenden Vorschriften und trugen keine Maske bzw. keinen Mund/Nasen-Schutz. Eine Ausnahmegenehmigung konnten die wenigsten vorlegen.

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  • Insgesamt 74 Verwarngelder und 49 Ordnungswidrigkeitenanzeigen am Freitag und Samstag, 6./7. 11., sind die Bilanz dieses Wochenendes.
  • Einige der Kontrollierten waren offensichtlich mit den Maßnahmen nicht einverstanden und äußerten ihren Unmut durch Beleidigungen. Es wurden Strafanzeigen gefertigt.

Stadt und Polizei gingen bei ihren Kontrollen auch Hinweisen aus der Bevölkerung nach:

  • So klebte am Samstag der Wirt einer Dortmunder Gaststätte die Fensterscheiben seines Lokals ab und bediente einen Gast – im Hintergrund lief eine Fußballübertragung. Das Lokal wurde durch die städtischen Mitarbeiter geschlossen.
  • Bei einer weiteren Veranstaltung hielten sich 14 Personen in einem Kellerraum in der nördlichen Innenstadt auf – „der Anlass war aus Sicht der Anwesenden durchaus festlich, jedoch derzeit nicht gestattet“, schreibt die Polizei in ihrer Zusammenfassung. Was so nicht richtig ist, denn für private Räume gilt lediglich eine dringende „Empfehlung“, sie sind in der Coronaschutzverordnung NRW mit Hinweis auf Art. 13 GG ausdrücklich ausgenommen. Gleichwohl: „Das Geschehen wurde aufgelöst, die „Gäste“ verließen die Örtlichkeit“, schließt die Polizei.

Stadt und Polizei appellieren an die Bürgerinnern und Bürger: „Handeln Sie in diesen Zeiten solidarisch, um so schnell wie möglich zu einem geordneten Leben zurückkehren zu können.“

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