Gegen die NRW-weite Sperrstunde für die Gastronomie in „Corona-Hotspots“ stellen sich immer mehr Wirte auf die Hinterbeine. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster sind in der zweiten Wochenhälfte weitere Eilanträge eingegangen.
Neben Gastronomen aus Bochum und Duisburg haben sich in einem gemeinsamen Antrag auch Wirte aus der Nachbarschaft Unnas ans OVG gewandt: So liege ein gemeinsamer Antrag von Gaststättenbetreibern aus Dortmund, Hemer und Essen vor. Schon am Dienstag waren nach Medienberichten fast zwei Dutzend Anträge aus dem Ruhrgebiet und dem Rheinland beim OVG eingegangen.
Wann über die Eilanträge entschieden wird, steht laut einem Sprecher noch nicht fest.
Nach Überzeugung der Initiatoren der Sammelklage ist die Sperrstunde völlig kontraproduktiv. Sie soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, doch eher das Gegenteil sei zu befürchten, da sich „die Feierei jetzt nur zu unseren Gästen nach Hause verlegt“. Dort sei weder Abstand gewährleistet noch ein Hygienekonzept vorhanden.
Den Wirten in NRW steht am heutigen Freitag, 23. 10., das zweite Wochenende mit der neu verordneten Sperrstunde bevor. Seit dem 17. 10. 2020 müssen in allen Kommunen mit einem Corona-Inzidenzwert von über 50 (mehr als 50 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner) alle Gastro-Betriebe zwischen 23 und 6 Uhr morgens geschlossen halten. Auch Alkohol an Kiosken und Tankstellen darf in dieser Zeit nicht mehr verkauft werden. Neben dem Kreis Unna ist diese Order inzwischen für alle seine Nachbarkreise und benachbarten Großstädte bindend, bis auf den Kreis Soest, der sich am Freitag noch unterhalb der gelben Warnstufe (Inzidenz 35) bewegte.