„Die Linke/Überparteilich“: FLU sowie WfU lassen Tetzners Übertritt auf Rechtmäßigkeit prüfen

2
1017
Der Unna-Esel als Goldesel vor dem Rathaus. Foto Rinke

Der Zusammenschluss des fraktionslosen Ratsherrn Christoph Tetzner – Ex-CDU, Ex-Piraten, Ex-WfU – mit der Linken Petra Weber (wir berichteteten HIER) wird auf zweifache Weise die juristische Abteilung der Stadtverwaltung beschäftigen.

Sowohl die Freie Liste Unna (FLU) als auch Wir für Unna (WfU) lassen die neue Fraktion „Die Linke/Überparteilich“ auf Rechtmäßigkeit prüfen.

Auf WfU-Ticket war deren Mitgründer Tetzner bekanntlich bei der Kommunalwahl am 13. 9. in den Rat eingezogen und schon am nächsten Tag aus WfU ausgetreten. Sein Ratsmandat, eins von vieren für WfU, will er jetzt mitnehmen zur Linken Petra Weber und mit ihr eine neue Fraktion gründen.

Arbeiten künftig im Stadtrat zusammen: Petra Weber (Die Linke), Christoph Tetzner (fraktionslos). (Fotos RB)

Ob das so einfach geht, möchten WfU wie auch FLU jedoch nun offiziell prüfen lassen. „Wir sind keine Steigbügelhalter für Tetzner“, betonte WfU-Geschäftsführerin Bärbel Risadelli gegenüber unserer Redaktion energisch. WfU habe sich auf Tetzners Versicherung verlassen, dass er, wenn er seinen Wohnsitz dauerhaft nach Griechenland verlege, das über WfU-Liste erworbene Ratsmandat natürlich an Wir für Unna zurückgebe. Dann könnte ein vierter Ersatzmann/eine Ersatzfrau nachrücken. Ebenso werde WfU keinerlei Zusammenschlüsse mit der CDU vornehmen, betont Risadelli.

Bärbel Risadelli, Fraktionsgeschäftsführerin WfU. (Foto Risadelli)

WfU: Prüfung aufgrund Wohnsitz

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kolter,

wir (WfU) beantragen die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Gemeinderat und Überprüfung des Wohnsitzes des Ratsvertreters Christoph Tetzner.

Begründung:

Herr Tetzner wurde über die Liste der Wählergemeinschaft „Wir für Unna“ in den Rat der Kreisstadt Unna gewählt. Seit Februar 2020 befindet sich Herr Tetzner ununterbrochen in Griechenland. Mehrfach hat er zugesichert, zur Ausübung seines Mandates in sein Wahlgebiet Unna zurückzukehren. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Griechenland, Insel Kos – Symbolbild, Pixabay

Vielmehr konnten wir in Erfahrung bringen, dass Herr Tetzner sich von seinem ständigen Wohnsitz in Unna abgemeldet hat. Eine neue Adresse wurde angegeben. Mit dieser Ummeldung kommen starke Zweifel auf, ob sich sein Hauptwohnsitz somit überhaupt noch in Unna befindet.

Nachweislich hat Herr Tetzner in diesem Zeitraum seine Verpflichtung als Ratsvertreter nicht wahrgenommen und an keiner Sitzung teilgenommen. Wir stellen fest, dass das kommunale Ratsmandat nach dem Amtsprinzip ausgestaltet ist. Somit sind die Ratsmitglieder in einem Kreis von Rechten und Pflichten eingebunden unter Verleihung von öffentlich-rechtlichen Wahrnehmungszuständigkeiten.

Gemäß der Gemeindeordnung NRW muss ein Mandatsträger wie bei der Feststellung der Wählbarkeit seinen Hauptwohnsitz am Ort der Gebietskörperschaft haben.“

FLU: Prüfung aufgrund des Fraktionsnamens

Klaus Göldner, FLU. (Foto Göldner)

Für die Freie Liste Unna schickte Fraktionschef Klaus Göldner ebenfalls einen rechtlichen Prüfauftrag ans Rathaus. Er will neben Christoph Tetzners Wechsel zugleich den Übertritt von Meinolf Schmidt (Freie Wählergemeinschaft, FW) in eine Fraktionsgemeinschaft mit der CDU prüfen lassen. Wir berichteten.

Klaus Göldner schreibt:

„Das öffentlich dokumentierte ,Fraktionshopping´ einzelner Ratsmitglieder über die gesamte Breite des politischen Meinungsspektrums noch vor der Konstituierung des neuen Rates ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen Wählerinnen und Wähler, die diese Personen aufgrund ihres vermeintlichen politischen Standpunktes gewählt haben.

Anderen zur Wahl stehenden kleineren Gruppen, die sich mit motivierten Kandidaten und ehrlichen Konzepten im Wahlkampf um Wählerstimmen bemühten, fehlen nunmehr diese Stimmen für eine fundierte Oppositionsarbeit.

Fraktionen sind Zusammenschlüsse von gewählten Vertreterinnen und Vertretern, die gemeinsam politische Ziele erreichen wollen. Deshalb gehören sie im Normalfall einer gemeinsamen Partei an. Bündnisse von gewählten Personen unterschiedlicher Parteien, die jedoch gleiche Ziele verfolgen, sind dabei im Rahmen von Fraktionsgemeinschaften nachvollziehbar und rechtlich zulässig.

Wenn aber die von Einzelmitgliedern des Rates behauptete Suche nach einer politischen Heimat ausschließlich von rechtlicher und finanzieller Besserstellung der eigenen Person bestimmt ist, kann das nicht zulässig sein.

Wer durch die gesamte Parteienlandschaft und durch höchst unterschiedliche politische Ansichten umher vagabundiert, erweckt den Eindruck, dieses nicht zum Wohle der Stadt, sondern zum eigenen Wohl zu tun.

Der Name „Die Linke/Überparteilich“ für eine Fraktion ist meines Erachtens so nicht zulässig.

„Linke“ und „Überparteilichkeit“ passen nicht in einer Fraktion zusammen. Der Grundsatz der Homogenität bei der Fraktionsbildung ist dadurch verletzt. Dieser Zusammenschluss dient ausschließlich der rechtlichen und finanziellen Besserstellung sowohl der „Linken“ als auch des „überparteilichen“ Tetzners. Das Recht zur Fraktionsbildung wird damit missbraucht.

Die Freie Liste Unna (FLU) bittet aus den vorgenannten Gründen um folgende Prüfungen:

1. Prüfung der Zulässigkeit der Fraktionsbildung „Die Linke/ Überparteilich“.

2. Eingehende Prüfung der Umstände und Dokumente zur Wahlteilnahme der Partei Freie Wähler an der Kommunalwahl in Unna.“

2 KOMMENTARE

  1. Ich finde es schlägt dem Fass denn Boden raus
    Da schrauben sich „Ratsmitglieder“ihre Aufwandsentschädigung rein(Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom 05.05.2014)
    Und sind bei wichtigen Ratssitzungen (zb Hertingertor usw)unter der Sonne Griechenlands(Danke für die infos an Frau Risadelli)
    Sind ja nur Millionen Euro Entscheidungen die im Rat mit entscheiden werden und die von uns Bürger mitgetragen werden dürfen
    Auch vielen Dank an Herrn Göldner „das Fraktion( s)hopping „mal kritisch hinterleuchten zu lassen
    Ich kann schon verstehen das man „seine „politischen Ziele so schnell als möglich durchsetzen möchte
    Nur glaube ich auch das Bürger“wenn sie schon“zur Wahl Urne schreiten um ihrem Kandidaten der ihre politische Meinung vertritt ihre Stimme geben auch diesem nachgekommen wird
    Denn wenn so weiter gemacht wird gleicht es eher“nem Kasperle Theater“selbst wenn es rechtlich
    Korrekt sein sollte ist es ethisch mehr als zweifelhaft
    Denn Ratsmitglieder sollten:
    Nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung handeln;
    Und das Öffentliche Wohl auch Gemeinwohl bzw Allgemeinwohl genannt sollte man sich als Ratsmitglied auf die Kappe schreiben

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here