Keine Maskenpflicht-Lockerung auf Wochenmärkten im Kreis

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Obwohl das Land NRW die Vorschriften gelockert hat: „Die Maskenpflicht auf dem kompletten Wochenmarkt bleibt bestehen.“

Das teilte heute im einer Pressemitteilung die Stadt Bergkamen mit, und diese Maßgabe gilt ebenso für Unna, stellte Stadtsprecher Christoph Ueberfeld auf Nachfrage unserer Redaktion klar.

„Jede Kommune hat die rechtliche Möglichkeit, dies für ihren Bereich zu entscheiden“, verdeutlichte Ueberfeld die Verantwortlichkeiten. Angesichts steigender Coronazahlen sei alles andere kontraproduktiv.

Hintergrund ist die Neufassung der Coronaschutzverordnung zum 01.10.2020, nach der die Pflicht km Tragen eines Mund-/Nasenschutzes nur noch an Marktständen besteht. Doch ebenso wie in Unna wird sich z. B. auch in Bergkamen nichts an der generellen MNS-Pflicht für das gesamte Wochenmarkt-Areal ändern, teilt die Nordbergstadt mit:

„Da auf dem Bergkamener Wochenmarkt der durch die CoronaSchVO gebotene Mindestabstand von 1,5 m auch beim üblichen Schlendern zwischen den Marktständen an vielen Stellen nicht eingehalten werden kann, macht die Stadtverwaltung Bergkamen als Veranstalter des Wochenmarktes insbesondere auch angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens im Kreis Unna von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Und bestimmt für die gesamte Marktfläche für alle anwesenden Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Die Einhaltung dieser Regelung wird durch den Marktmeister und die städtischen Mitarbeiter vor Ort überprüft“, fügt die Stadt warnend hinzu.

Für Unna gelten auch unverändert die Zugangsbeschränkungen fürs Rathaus. Der Zutritt zu allen Dienststellen ist demnach nur mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer Alltagsmaske gestattet. Der Zugang zum Rathaus erfolgt über die Schleuse im Treffpunkt Energie. 

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder per E-Mail möglich: Termine für den Bürgerservice können unter buergerservice@stadt-unna.de oder Tel.: 02303/103-325, für andere Angelegenheiten unter poststadt-unna.de oder Tel.: 02303/103-0 vereinbart werden. 
Für alle Bereiche der Verwaltung gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch      07:30 – 12:30 Uh
                                   und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag                   07:30 – 12:30 Uhr
                                    und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag                           07:30 – 12:30 Uhr
Ausgenommen davon sind die Außenstellen des Bürgerservice in Massen und Königsborn. Diese bleiben wegen der anhaltenden Corona-Pandemie vorerst geschlossen, teilt die Stadt mit.

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