Manta und Ascona bei Ring-Kontrollen offenbar voreilig aus Verkehr gezogen

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Wolfgang Trenz lachend in seinem Manta aus dem Jahr 1974. Kurz nach unserem Foto legte die Kreispolizei den Oldie still. Wie sich jetzt herausstellte, war das offenbar voreilig. (Foto RB)

Bei der mehrstündigen abendlichen Tuningkontrolle auf dem Beethovenring am 18. September (wir berichteten) zog die Kreispolizei Unna unter anderem eine Rarität aus dem Verkehr: einen originalgetreuen Manta A mit H-Kennzeichen, Baujahr 1974.

Die Stilllegung des wunderschönen Oldies sorgte bei unseren Lesern für heftige Diskussionen, Kritik und auch fachliches Unverständnis. Tatsächlich hat die Kreispolizei inzwischen auf Nachfrage gegenüber unserer Redaktion eingeräumt: Diese harte Entscheidung vor Ort war offenbar ungerechtfertigt.

Wie berichtet, hatte der Besitzer des originalgetreu restaurierten schwarz-gelben Opels, Wolfgang Trenz aus Bergkamen, an jenem lauen Septemberabend mit seinem Manta eine kleine Ausflugsfahrt nach Unna unternommen. Auf dem Verkehrsring ca. 200 Meter vor der Polizeiwache, war seine Fahrt abrupt zu Ende.

Trenz wurde zur Kontrolle seines Mantas herausgewunken und musste sich im Anschluss von seiner Familie in Bergkamen abholen lassen: Denn die Einsatzkräfte am Unnaer Ring entschieden vor Ort, den Manta zunächst auf dem Verkehr zu ziehen, ihn abschleppen und gutachterlich untersuchen zu lassen.

Zur größten Überraschung des Halters, der sich keiner Verfehlung bewusst war. Gleichwohl musste er mit ansehen, wie seine 70er-Jahre-Rarität von einem Polizeibeamten auf den Abschleppwagen gefahren zwecks nachfolgender gutachterlicher Vorführung.

Der Grund: Der Manta sei bei der Geräuschprüfung im hohen Drehzahlbereich „zu laut“ gewesen, gab Trenz am Abend vor Ort gegenüber unserer Redaktion wieder.

Zu laut“ ja – nach den heutigen herkömmlichen Vorgaben, ließ Polizeisprecher Christian Stein nun auf unsere Nachfrage den aktuellen Sachstand folgen. Denn: Dieser Opel wurde ja vor schon über 40 Jahren gebaut. Und damals herrschten noch andere Vorgaben, auch für die Lautstärke, so Stein.

„Fakt ist: Das Fahrzeug darf die gemessene Lautstärke haben“, versichert der Polizeisprecher.

Wieso zu dieser Erkenntnis erst das Abschleppen und Vorführung bei einem Gutachter nötig waren, begründet Stein mit einem missverständlichen bzw. falschen Eintrag in den Fahrzeugpapieren: „Dass der Wagen eine höhere Toleranz bei der Geräuschmessung haben darf, war im Fahrzeugschein offenbar nicht richtig vermerkt.“

Für den glücklichen Bergkamener Manta-Besitzer dürfte das eine ordentliche Erleichterung sein, er darf wieder unbehelligt in seinem 70er-Jahre-Schätzchen durch den Kreis Unna und weiter rollen, auch wenn der Manta dabei mal ein bisschen geräuschintensiver ist als ein heutiges Auto. Wer allerdings die Kosten für Abschleppen und den Gutachter übernehmen muss, darüber konnte uns Christian Stein allerdings keine Antwort geben. Ei

Eine Ergänzung noch am Sonntagabend folgte auf dem Fuß: Auch der an jenem Kontrollabend abgeschleppte Opel Ascona wurde zu Unrecht stillgelegt, berichtete uns der Besitzer, der sich auf unsere Berichterstattung hin auf Facebook meldete:

„Ja, es ist mein Auto und ich habe es ja wieder zurück, also war er ja wohl doch nicht zu laut! Im Schreiben der Polizei heißt es: „Da der Grund der Sicherstellung inzwischen entfallen ist, gebe ich Ihr Fahrzeug wieder heraus.“

2 KOMMENTARE

  1. Das ist erschreckend wie schlecht vorbereitet unser Freund und Helfer vorbereitet sind …
    Unverschämt wie die unsere Steuern verschwenden und dann auch noch in die Kamera posen …
    Neee liebe Polizei, da müsst ihr noch mal auf die Schulbank.

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