Maske im Unterricht nicht mehr Pflicht – Was Arnsberg Eltern und Schülern rät

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Die aufgehobene Maskenpflicht im Unterricht an den weiterführenden Schulen in NRW sorgt bei unseren Leserinnen und Lesern weiter für Diskussionen. Offenbar beharren einige Schulen bzw. einzelne Lehrkräfte weiterhin auf der Mund-Nasenbedeckung im Klassenzimmer und versuchen, ihre eigenen Regeln durchzusetzen, obwohl die Order des Schulministeriums eindeutig ist: Die Pflicht zur Maske während des Unterrichts ist seit dem 1. Sepember 2020 aufgehoben. Wer sie am festen Platz im Klassenzimmer weiter tragen möchte, darf dies gerne tun – freiwillig. Es darf niemand, weder ein Schüler/eine Schülerin noch eine Lehrkraft, per Order der Schule dazu gezwungen werden.

In einigen Fällen scheinen Schulen oder auch einzelne Lehrkräfte dies zu versuchen, berichten uns Leserinnen und Leser. So hätte eine Lehrerin einer weiterführenden Schule im Nordkreis Schüler/innen, die keine Maske mehr trugen, angekündigt, sie werde ann eben kündigen, da sie Angst um ihre Gesundheit hätte. Zwei Väter von Mittelstufen-Gymnasiastinnen aus dem Kreis berichteten uns, dass Lehrer „moralischen Druck“ aufbauten oder/und Kindern, die keine Maske tragen wollten, aufgefordert hätten, sich dann näher ans Fenster zu setzen. Es herrsche teilweise Gruppenzwang für das Weitertragen der Maske. Und eine andere Mutter bemerkte:

„Meine Tochter erzählte, dass sie die Masken nur kurz im Notfall absetzen dürfen, da ist nichts von freiwillig zu hören. Eigentlich war sie erleichtert, als die Nachricht kam: es gibt keine Verpflichtung mehr und nun? Weiterhin schlechte Konzentration, Schwierigkeiten beim Atmen u Verständnisschwierigkeiten. Plexiglasabdeckungen an den Tischen (ja ist ein Kostenfaktor) wären sicherlich angenehmer. Zumal ja ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass die Schule nicht verpflichten darf zum Tragen. Aber die Praxis sieht wohl anders aus.“

Was Schülerinnen, Schüler und Eltern in solchen Fällen tun können, erfragten wir bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Ursula Kissel, Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg. (Foto BR)

Pressesprecherin Ursula Kissel betonte zunächst noch einmal die Freiwilligkeit. „Die Pflicht für die Maske im Unterricht ist faktisch seit dem 1. September abgeschafft. Dazu hat das Schulministerium mit seiner Schulmail die rechtliche Grundlage dargelegt. Laut den Rückmeldungen unserer Abteilung funktioniert es in den Schulen grundsätzlich sehr gut. Die meisten Schüler und Lehrer wollen die Maske im Unterricht offenbar freiwillig weiter tragen. Aber es ist ausschließlich freiwillig.“

Wenn indirekt oder offen Druck ausgeübt wird, rät Ursula Kissler: „Kommunikation ist wichtig. Wir empfehlen, sich in solchen Fällen zuerst an die betreffende Lehrkraft oder die Schulleitung zu wenden und das Gespräch zu suchen. Im vernünftigen Austausch lässt sich in den meisten Fällen eine Lösung finden, mit der alle leben können.“

Es gebe natürlich „immer auch extreme Verfechter einer der beiden Richtungen“, gesteht die Bezirksregierungssprecherin zu. „Wenn man durch das Gespräch vor Ort nicht weiter kommt, steht natürlich immer der Weg zu unserer Fachabteilung für Schulen zur Verfügung. Oder Eltern wenden sich über das Krisentelefon an die Bezirksregierung.“

Die Kontaktnummern finden sich HIER auf der Website der Bezirkregierung Arnsberg.

Stimmen unserer Community auf Facebook:

„Ich bin sehr erleichtert. Jetzt braucht man keine Angst mehr haben, dass die Kinder suspendiert werden, weil sie mal an der Maske hantiert haben. Reicht ja schon, wenn man mal eben Luft schrauben oder Wortbeiträge ohne Maske halten kann. Man versteht mit den Dingern doch auch oft kaum was.“

„Wir tragen freiwillig weiter Maske sind nur etwas lockerer damit. Die Lehrer ebenso..
Sie sagten heute zu uns, dass die Maskenpflicht aufgehoben ist an unserem Platz…wenn wir wollen.“

„Ich habe einfach mal meine Jungs gefragt, was sie von der Entscheidung halten, keine Masken mehr im Unterricht zu tragen. Beide konnten diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Im Unterricht Masken ab (wo kein Mindestabstand eingehalten wird), aber auf dem Schulhof-an der frischen Luft- Masken auf. Jeder sollte es jetzt so machen, wie er es für richtig hält…“

„Im Pestalozzi-Gymnasium haben weitgehend alle Schüler heute freiwillig Maske weitergetragen. 👍wie ich hörte, war es für alle ok so!“

„Endlich wird der Schwachsinn abgeschafft… Ich warte immer noch auf Erklärung, warum die Maskenpflicht erst Wochen später nach Ausbruch angeordnet wurden. Warum die Schüler erst ´ne ganze Zeit lang ohne, dann plötzlich mit Maulkorb im Unterricht sitzen müssen… warum Grundschüler und Kitakinder dieses nicht brauchen 🤷‍♀️hat das Virus ne denkende Art und Weise, sich seine Wirte auszusuchen, oder wie funktioniert das…?“

„Also meine Tochter hat ein Verbot!!! von mir bekommen, mit Maske im Unterricht zu sitzen. Sollte ein Lehrer der Meinung sein, eigene Regeln aufzustellen, werde ich mich unverzüglich an das Ministerium wenden. KEINE SCHULE DARF EIGENE REGELN AUFSTELLEN! Und das ist auch gut so.. Es sind Lehrer, keine Mediziner!“

Im entsprechenden Passus der Schulmail vom 31. 8. 2020 heißt es:

1.    Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen.

Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, FREIWILLIG auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.

In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum. Bei Konferenzen und Dienstbesprechungen ist der Verzicht auf eine MNB zulässig, wenn – mangels Mindestabstand – zumindest durch einen dokumentierten festen Sitzplan die besondere Rückverfolgbarkeit (§ 2a CoronaSchVO) gewährleistet ist. Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.

Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

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