Mutmaßliche Doppelvergewaltigung: Heftige Kritik an Stamps Abschiebeforderung

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Den „widerwärtigen Täter nach der Haft sofort abschieben“:

Mit seiner ungewöhnlich scharfen Kommentierung der mutmaßlichen doppelten Kindervergewaltigung in Dortmund durch einen afghanischen Asylbewerber (Rundblick berichteten) hat sich NRW´s stellvertretender Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) heftige Kritik eingehandelt.

Sowohl der Flüchtlingsrat NRW als auch ein Kölner Strafverteidiger halten Äußerungen Stamps, der auch Integrationsminister ist, für unangemessen und grundsätzlich falsch.

Im WDR hatte der Vizeministerpräsident seine Äußerungen vom Vortag in der Bildzeitung heute nochmals präzisiert: Sofern es zu einer Verurteilung des 23-jährigen Tatverdächtigen komme, werde das Land „alles prüfen, was ausländerrechtlich möglich ist“, um ihn direkt aus dem Gefängnis abzuschieben“.

Der Sender zitiert Stamp wörtlich wie folgt:

„Wer hier einen Flüchtlingsstatus genießtund dann Menschen in diesem Land massiv schädigt, der muss sich der Konsequenzen bewusst sein.“

Da es sich bei einer Vergewaltigung um eine schwerwiegende Straftat handele, sei bei einer Verurteilung der Verlust des Asylstatus möglich, führte der Minister aus.

Während der Kölner Strafverteidiger Prof. Ulrich Sommer an Joachim Stamp die Empfehlung ausspricht, „die Idee der Gewaltenteilung zu respektieren“ und „die Justiz ihre Arbeit machen“ zu lassen, kritisiert der NRW-Flüchtlingsrat die von Stamp geforderte „Doppelbestrafung“: Eine Straftat müsse vom Aufenthaltsrecht losgekoppelt bleiben. Straftaten gehörten in den Bereich des Strafrechts, nicht des Aufenthaltsrechts.

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