11-Jährige vergewaltigt – kein Haftgrund: 2016 in Unna „genügte“ dafür grobes Angrapschen

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dm im Hellweg-Center am Ostring. (Archivbild RB)

Die mutmaßliche Doppelvergewaltigung zweier Mädchen (11 und 13 Jahre alt) durch einen 23-jährigen Mann in Dortmund sorgt für Entsetzen – und macht fassungslos auf dem Hintergrund, dass die zweite Vergewaltigung (der 13-Jährigen) am 24. Juli wohl hätte verhindert werden können.

Denn der Asylbewerber aus Afghanistan war nach der ersten mutmaßlichen Sexualtat an dem 11-jährigen Mädchen in Untersuchungshaft gekommen – und nach 12 Tagen wieder entlassen worden. Begründung der Staatsanwaltschaft: Es sei keine Fluchtgefahr gesehen worden, und der 23-Jährige sei zuvor lediglich wegen Drogendelikten auffällig geworden. Zudem, so ließ die Polizei Dortmund in einer Presseerklärung am 29. 7. folgen, wären Zweifel an der Darstellung der 11-Jährigen aufgekommen.

Während der Fall, den die BILD Ruhrgebiet aufdeckte, seit Dienstag (28. 7.) als „Justizskandal“ Kreise zieht, wird auf der Rundblick-Facebookseite hitzig die Frage nach den nicht gesehenen Haftgründen diskutiert.

Ein Kindesmissbrauchsfall vor einigen Jahren in Unna belegt, dass die Staatsanwaltschaft in der Frage der Haftgründe durchaus Spielraum hat und anders hätte entscheiden können.

Der Fall war vergleichbar:

Am 13. April 2016 ging ein Mann im dm-Drogeriemarkt am Ostring ein 11-jähriges Mädchen aus Unna an und begrapschte das zarte Mädchen so grob, dass es Prellwunden erlitt.

Auch dieser Mann, den die Überwachungskamera aufzeichnete, war ein Asylbewerber (aus Syrien), auch er wurde kurz nach der Tat festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.

Dort blieb er – bis zur Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Unna, die bereits zwei Monate später folgte. Obwohl dieser damalige Tatverdächtige, im Gegensatz zu dem jetzt in den Schlagzeilen stehenden mutmaßlichen Doppelvergewaltiger aus Afghanistan, zuvor weder durch Missbrauchs- noch sonstige Delikte auffällig geworden war, statt dessen bisher ein unauffälliges Leben als Familienvater geführt hatte. Dennoch war von einer Entlassung aus der U-Haft im damaligen Fall zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Heftig diskutiert wurde hingegen das anschließende Urteil gegen den syrischen Familienvater. Er bekam 14 Monate Haft auf Bewährung.

Aus unserer damaligen Berichterstattung:

Amtsrichterin Vielhaber-Karthaus hatte beim Prozess am 16. Juni 2016 vor dem Amtsgericht Unna ebenfalls schon eine eindeutige Beweislage festgestellt. Die Videokamera im dm-Markt am Ostring, wo der Übergriff gegen die Fünftklässlerin am Mittag des 13. April passierte, dokumentierte schmerzlich klar, wie der damals 34jährige Flüchtling das kleine Mädchen an ein Regal drängte, sie an sich drückte und grob betatschte.

Die Bewährungsstrafe empfanden die Eltern (und zahlreiche unserer Leser) deshalb als unverhältnismäßig milde; umso größer waren Entsetzen und Empörung, als der Verurteilte gegen dieses Urteil noch Widerspruch über seinen Pflichtverteidiger einlegte. Für die Eltern das Schlimmste war, dass ihre Tochter zur Untermauerung der Beweislage noch selbst aussagen musste. Das war der epilepsiekranken Schülerin beim Prozess im Juni erspart geblieben.

Der Asylbewerber, der mit seiner Familie nach  wie vor in einer Unterkunft in Holzwickede untergebracht ist,  bestritt schon in der  Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, das Kind sexuell belästigt zu haben. Er räumte lediglich die Körperverletzung (durch das harte Drücken der kindlichen Brust) ein, die der Kinderarzt zweifelsfrei diagnostizerte.

Doch das Gericht sah die Beweislage auch in puncto sexueller Missbrauch aufgrund der Videoaufnahmen aus der Drogerie sowie aufgrund der Zeugenaussagen als eindeutig an.

Im hinteren Bereich des Ladens drängte der Mann, der Kim und ihren Freundinnen in den Markt gefolgt war, die Elfjährige von ihren Freundinnen weg und mit dem Rücken gegen ein Regal. Mit der Hand griff er unter ihre Jacke an die Brust und drückte mit den gehauchten Worten „Oh, wie schön!“ fest zu. Danach ließ er wieder von dem Mädchen ab.

Das Kind vertraute sich ihren Freundinnen und einer der Drogeriemarkt-Kassiererinnen an. Diese wollte den Syrer zur Rede stellen, dieser behauptete jedoch, nichts zu verstehen, und verließ das Geschäft.

Zwischen 6 Monaten und 10 Jahren sind für sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit Körperverletzung vorgesehen. Aus Sicht des Landgerichts und auch zuvor des Unnaer Amtsgerichts ist der Übergriff gegen die kleine Kim ein minderschwerer Fall. Die Bewährung sei angemessen, da der Vater zweier kleiner Kinder sich vor diesem Übergriff nichts hätte zuschulden kommen lassen und inzwischen in Deutschland gut integriert sei.  Das Nachrichtenportal Emscherblog zitiert den Richter mit den Worten: „Es handelt sich unserer Meinung nach um einen einmaligen Ausrutscher.“ Als ausdrücklich „nicht strafmildernd“ sei hingegen die Tatsache, dass der Angeklagte ein syrischer Flüchtling sei. Die Gesetze in diesem Land „gelten für alle, unabhängig woher jemand kommt.“

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