Der Dauerstreit ums Fahrbahnparken – In Fröndenberg kam´s auf 3 cm an

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Glasklar: Hier herrsct totales Halteverbot. Hier darf niemand und nichts auf der Fahrbahn stehen.

Es kommt vielleicht nicht auf die Länge an, auf die Breite aber zuweilen schon. Im Fall der Fahrbahnbreite einer insgesamt eher schmalen Anwohnerstraße in Fröndenberg ging es buchstäblich um Zentimeter, konkret um 3.

Wegen dieser 3 entscheidenden Zentimeter musste die Stadt Fröndenberg ein Knöllchen wieder einkassieren, und der obsiegende Fahrzeughalter sparte 35 Euro.

35 Euro werden fällig, wenn ein Auto verbotsweise auf der Fahrbahn parkt. Verboten ist das gemäß der Straßenverkehrsordnung, wenn das KfZ die verbleibende Fahrbahnbreite auf weniger als 3,05 Meter verschmälert. Besagte Straße in Fröndenberg ist die Hassleistraße, und dort parken eigentlich überall Autos rechts am Fahrbahnrand, was ein gewisses Durchschlängeln erfordert, wenn Gegenverkehr kommt.

Nun wird es an solchen Straßen wie eben auch an der Hassleistraße heikel, wenn sowohl ein parkendes wie auch ein durchfahrendes Auto etwas ausladendere Maße mitbringt; wenn gar ein weiteres Auto noch gegenüber parkt (dann geht gar nichts mehr). Oder/und, wie in diesem Fall, wenn sich Aus- und Einfahrten schräg gegenüberliegen und zu allem Überfluss noch wenige Meter weiter eine Hauptstraße einmündet.

Aus all diesen Gründen beschloss die Stadt Fröndenberg jüngst, diese ca. 20 Meter Hassleistraßenrand zur absoluten Halteverbotszone zu erklären.

Bevor das geschah, verpasste sie einmal mehr einem dort Parkenden ein Knöllchen. Der Halter hatte sein Fahrzeug eng am Straßenrand abgestellt und die Spiegel eingeklappt, wohl wissend, dass es hier um Zentimeter ging. Er sah die vorgeschriebene Fahrbahnbreite im Anschluss gegeben und ging sorglos zu seinem Termin.

Bei seiner Rückkehr fand er sein Auto mit einem fetten Knöllchen verziert: unzulässiges Parken auf der Fahrbahn. Macht 35 Euro.

Moment, wehrte sich der Fahrzeughalter entrüstet. Die Fahrbahn blieb genügend breit, darauf hätte er akribisch geachtet. Matthias Weischer vom städtischen Fachbereich Ordnung, Standesamt und Verkehr nannte auf Anfrage unserer Redaktion die exakt korrekten Maße, die die Straßenverkehrsordnung verlangt:  „3,05 Meter müssen zum Durchfahren übrig bleiben.“ Dies sei im besagten Knöllchenfall offenbar nicht der Fall gewesen, sonst hätte der Halter ja schließlich kein Knöllchen verpasst bekommen.

Nun wolle man, so Matthias Weischer weiter,  die Fröndenberger Fahrzeughalter ja gerade nicht permant mit Knöllchen trietzen und „abzocken“. Daher pflanzte die Stadt Mitte des Monats zwei schicke kreisrunde blaurote Schilder an den heiklen Straßenabschnitt, eins vor bzw. hinter jeder Ausfahrt. Diese erklären diese ca. 20 Meter zur absoluten Halteverbotszone.

Denn an dieser prekären Stelle, erläutert Weischer, habe es immer wieder  Verwarnungen gesetzt, zum Missmut der betroffenen Bürger, daher herrsche nun durch die offizielle Beschilderung Klarheit. „Wir haben Rechtssicherheit geschaffen“, schließt Weischer das leidige Thema ab (wie auch gleichzeitig etwa 1,5 km weiter auf der Mühlenbergstraße, in die die Hassleistraße mündet).

Dass diese Rechtsklarheit durchaus mit Sinn geschaffen wurde, offenbarte sich dann final im Ergebnis des Streits um das besagte Knöllchen im Vor-Halteverbot. Der Halter legte nämlich Widerspruch ein – und konnte tatsächlich beweisen, dass am Abend, wo er sein Auto dort geparkt hatte, exakt 3 Meter und 8 cm Fahrbahn zum Durchfahren übrig geblieben waren. 3 cm mehr, als erforderlich gewesen wären. „Mit ausgeklappten Spiegeln“, feixte er erleichtert ob dieser entscheidenden Zentimeter zum Sieg, „hätte das nicht geklappt.“

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