Vom eigenen Bezirksverband verhindert – Kreistags-Reserveliste war „Gefahr für AfD“

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Abgerissenes AfD-Plakat / Archivbild RB

.. Diese Reserveliste stellte – besonders bei den exponierten Positionen – eine Gefahr für die AfD dar…“ 

Die  AfD-Reserveliste für die Kreistagswahl Unna am 13. 9. (wir berichteten am Mittwochabend) wurde vom eigenen Bezirksverband verhindert.

Er legte gegen die Liste, die in einer mit einem Eklat endenden Sitzung zustande gekommen war, beim Kreiswahlleiter Widerspruch ein. Der Beschluss sei einstimmig getroffen worden, erfuhr unsere Redaktion am Mittwochabend.

Während wir vom Kreisverband selbst auf Nachfrage keine Stellungnahme zum quasi geplatzen Kreistagswahlantritt der AfD bekamen, wurde uns eine interne Erklärung des AfD-Bezirksvorstands zugespielt, der sich in eindeutiger Weise zu den Geschehnissen im Kreisverband Unna und zu dessen Zustand äußert:

„… möchte ich Sie über die aktuellen Entwicklungen im Kreisverband Unna informieren und insbesondere einige Erläuterungen zum Beschluss des Bezirksvorstandes geben, Einspruch gegen die Reserveliste für den Kreistag Unna einzulegen.

….  Einige von ihnen haben eine Petition an mich gerichtet, den Einspruch zurückzunehmen. Ich darf Ihnen zunächst versichern, dass der Bezirksvorstand seine Entscheidung keinesfalls leichtfertig getroffen hat, sondern alle Argumente für und gegen diese Entscheidung sorgfältig abgewogen hat.

Lassen Sie mich, bevor ich die Gründe darlege, deutlich machen, dass die Rücknahme des Einspruchs, der sowohl dem Kreisvorstand als auch dem Kreiswahlleiter gegenüber erklärt wurde, aus rechtlichen Gründen nicht mehr in Betracht kommt. Weiterhin möchte ich betonen, dass es sich nicht um meine Entscheidung handelt, sondern um die Entscheidung des gesamten Bezirksvorstandes, der gemeinsam als Kollegialorgan entschieden hat.

… Nach unserer Landessatzung ist es möglich, dass sowohl der Kreisvorstand als auch der Bezirksvorstand Einspruch gegen das Ergebnis einer Wahlversammlung nach § 17 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes NRW einlegen kann.

Der Kreisvorstand Unna war nach den durchgeführten Wahlversammlungen offenkundig nicht mehr in der Lage, einen adäquaten Beschluss zu fassen. Es bestanden jedoch erhebliche und dringende Gründe für einen Einspruch.

-…. Diese Reserveliste stellte – besonders bei den exponierten Positionen – eine Gefahr für die AfD dar, da sie mit Personen besetzt war, die in der Öffentlichkeit ausschließlich als straßenkämpferische Unterstützer des „Konservativen Kreises“ bzw. der privaten Demos „Meditation für das Grundgesetz in Lünen“ aufgetreten sind, nicht aber als Vertreter einer kommunal-parlamentarischen AfD… die auf der Aufstellungsversammlung am 29.06.2020 und öffentlich auf Facebook eine freundschaftliche Nähe zu Vertretern der Partei „Die Rechte“ sowie der „NPD“ pflegen und hier kein Erfordernis einer Abgrenzung sehen, die öffentlich auf Facebook die Beobachtung durch den Verfassungsschutz als oppositionellen „Ritterschlag“ darstellen und keine Problematisierung vornehmen.

Zudem ist im Rahmen der Aufstellungsversammlung vom 13.07.2020 der Grundsatz der geheimen Wahl unter Umständen verletzt worden.

Wie Sie also sehen, diente unsere Maßnahme dazu, die AfD und insbesondere den Kreisverband Unna zu schützen und zu unterstützen. Es sollte die Gelegenheit gegeben werden, eventuelle Fehler zu beheben.

Nach § 17 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes NRW hätte eine neue Versammlung stattfinden können, bei der die Wahl erneut durchgeführt wird. Am Rande sei erwähnt, dass auch dann das bisherige Ergebnis hätte bestätigt werden können. Eine Einspruchsmöglichkeit hätte dann nicht mehr bestanden und dem Wählerwillen wäre Rechnung getragen worden.

Unmittelbar nach dem Einspruch hatte ich als Bezirkssprecher Kontakt mit dem Stellvertretenden Sprecher des Kreisverbandes Unna, Ulrich Lehmann, mit dem die gesamte Situation ausführlich besprochen wurde. Insbesondere wurde meinerseits Unterstützung zugesagt, u.a. dadurch, dass ich mich bereit erklärte, eine eventuelle erneute Wahlversammlung zu leiten.

Die gesamte rechtliche Problematik wurde Herrn Lehmann vor Augen geführt, inklusive der Argumente für den erfolgten Einspruch. Das war im Übrigen bereits vorab schriftlich geschehen. Auch andere Bezirksvorstandsmitglieder hatten ihre Hilfe auf vielfältige Weise angeboten. Die Zeit für die Durchführung der Veranstaltung hätte ausgereicht.

Peter Bohnhof.“

Leider ist es dem Kreisvorstand dann nicht gelungen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, der den Weg für eine rechtlich saubere Lösung freigemacht hätte. Das bedauern wir als Bezirksvorstand sehr, der pflichtgemäß seine Aufgaben wahrgenommen hat und im Interesse der AfD Entscheidungen zu treffen hatte. Wir als Bezirksvorstand sind zuversichtlich, mit diesen Erläuterungen ein wenig Klarheit in den Vorgang gebracht zu haben, wünschen uns allen eine starke AfD und einen Kreisverband Unna, der gemeinsam mit unserer Unterstützung die anstehenden Aufgaben angehen kann.

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