Schmallenbachhaus Fröndenberg lockert seine Besuchsregeln

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Große Solidarität wie hier mit der "Street Art"-Kunst der kleinen Julia an der Zufahrt am Hirschberg freut sich Mitarbeitenden des Schmallenbachhauses sehr. Doch leider gibt es auch eine sehr unschöne Kehrseite. (Foto Schmallenbachhaus Fröndenberg)

Darauf haben viele Bewohner und Angehörige sehnlichst gewartet. In den Pflegeeinrichtungen des Schmallenbachhauses Fröndenberg sind nach langer Zeit wieder Besuche unter gelockerten Vorgaben möglich.

Seit dem 1. Juli gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landesgesundheitsministeriums.

Wie berichtet, war die Fröndenberger Pflegeeinrichtung schwer durch Covid 19-Infektionen getroffen. Sie musste über 20 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus beklagen.

Seit mehreren Wochen ist nun zum Glück keine einzige neue Infektion mehr aufgetreten bzw. registriert worden, weder in den Einrichtungen des „Schmalli-Hauses“ noch insgesamt in Fröndenberg.

Daher nutzt das Schmallenbachteam die Möglichkeit, die die neue Allgemeinverfügung des Landes NRW seit dem 1. Juli eröffnet: Kontaktmöglichkeiten zwischen Bewohnern von Altenheimen und ihren Angehörigen können wieder ausgeweitet werden.

Können, nicht müssen: So lässt das Seniorenstift Haus Lessing in Bergkamen trotz der neuen Verfügung weiter keine persönlichen Besuche im Haus zu. In einem Schreiben an die Angehörigen wird dafür die aktuelle Coronalage, „besonders durch die Firma Tönnies“, als Grund genannt. Wie der WA berichtet, stieß die Entscheidung bei den Angehörigen auf Kritik bis großen Ärger.

Für die Einrichtungen des Schmallenbachhauses Fröndenberg gilt ab Sonntag, 5. Juli 2020:

  • Für Besuche in Einzelzimmern bis zu einer Stunden sind keine Anmeldungen mehr nötig.
  • Besuche in Doppelzimmern müssen abgesprochen werden, bzw. kann es dabei zu Wartezeiten kommen.
  • Mund-/Nasenschutz ist Pflicht (stehen gesundheitliche Gründe entgegen, ist die vorherige Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich).
  • Zusätzlich wird das Tragen eines Schutzkittels auf den Bewohnerzimmern empfohlen.
  • In den Aufenthaltsräumen der Wohnbereiche ist kein Aufenthalt gestattet.
  • Es können Spaziergänge außerhalb der Einrichtung für maximal 6 Stunden Dauer unternommen werden – bitte ab einer Stunde Abwesenheit dies zuvor anmelden und auch mit dem Wohnbereich abstimmen.
  • Besuche unter einer Stunde brauchen nicht vorher angemeldet werden.
  • Die Besuche sind auf je zwei Besuche pro Tag / pro Bewohner auf zwei Personen
    auf den Bewohnerzimmern gestattet.
  • Das Haus empfiehlt, den Besuch bei gutem Wetter draußen stattfinden zu lassen – dort ist die
  • Besucherzahl auf maximal vier Personen festgelegt.

Aus personellen und organisatorischen Gründen sind die Besuchszeiträume vorerst auf folgende Korridore beschränkt:

  • Montag: 15:00 bis 17.30 Uhr,
  • Dienstag 10-12.30 Uhr
  • Mittwoch: 15:30 bis 18 Uhr
  • Donnerstag: 10 bis 12.30 Uhr
  • Freitag: 14 bis 16.30 Uhr.
  • Darüber hinaus bietet das Schmalli-Team einmal im Monat auch Besuchskorridore an Samstagen, Sonn- und Feiertagen an.

Die Termine hierzu werden jeweils für den Folgemonat über die Homepage bekannt
gegeben – oder telefonisch anfragen über das Infotelefon,  02373 751 434.

Kontakt: Salina Ebert, s.ebert@schmallenbach-haus.de, 02373 751 234.

Alle weiteren Infos HIER auf der Homepage des Schmallenbachhauses

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