Vom heutigen Montag, dem 27. 4., an tritt NRW-weit die Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung in Kraft. Die Stadt Unna weist heute noch einmal extra darauf hin, dass sie auch auf dem Wochenmarkt gilt.
Sie ist Pflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Und zwar:
- in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften,
- auf Wochenmärkten,
- bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
- sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen,
- in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern
- sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden – außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
- in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
- Im Personenverkehr sowie seinen Einrichtungen.
- Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
- Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Be-schäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“
Quelle: Gesundheitsministerium NRW
Das Land NRW hat zum Start der Maskenpflicht außerdem eine Übersicht darüber erstellt, welche Art von Maske wie stark schützt (siehe unser Titelfoto).