Mit Maske bitte: Wo sie für wen Pflicht ist – Welche möglich sind

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Welcher Typus von Bedeckung schützt wie? - Quelle Land NRW

Vom heutigen Montag, dem 27. 4.,  an tritt NRW-weit die Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung in Kraft. Die Stadt Unna weist heute noch einmal extra darauf hin, dass sie auch auf dem Wochenmarkt gilt.

Sie ist Pflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Und zwar:

  • in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften,
  • auf Wochenmärkten,
  • bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
  • sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern
  • sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden – außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Im Personenverkehr sowie seinen Einrichtungen.
  • Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
  •  Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Be-schäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“

Quelle: Gesundheitsministerium NRW

Das Land NRW hat zum Start der Maskenpflicht außerdem eine Übersicht darüber erstellt,  welche Art von Maske wie stark schützt (siehe unser Titelfoto).

 

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