Maskenpflicht gilt auch für Kinder – Vorerst noch kein Bußgeldkatalog

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"Sieht so das Spielen unserer Kinder künftig aus?" Das fragt sich eine Leserin, die wie viele andere auf konkrete Vorgaben zur Maskenpflicht wartet, die ab Montag in NRW in Kraft tritt. (Foto Privat)

Ab Montag (27. 4.) gilt beim Einkaufen, in Bussen, Bahnen, Taxen und noch un einigen weiteren Fällen die Pflicht zur Mund- und Nasenbedeckung.

Einheitliche Bußgelder will das Land NRW vorerst noch nicht von unwilligen Bürgern kassieren lassen. Das sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitagmittag (24. 4.) im täglichen Pressebriefing des Landes.

Die aktuelle Verordnung lautet:

„Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet

  • in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften im Sinne von § 5,
  • auf Wochenmärkten,
  • bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen nach § 9
  • sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10,
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern
  • sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.
  • Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Be-schäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“ 

 

Erste Städte, so Bergkamen, weiten die Pflicht auch auf öffentliche Verwaltungsgebäude aus. So müssen Terminbesucher des Bergkamener Rathauses ab Montag Maske tragen.

Auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten sollen Ordnungsämter und Polizei. Deren Mitarbeiter sollen Maskenunwillige ansprechen und sie auf die Pflicht hinweisen.

Wer dann immer noch unwillig bleibt, soll nicht im Bus mitfahren dürfen und nicht ins Geschäft eingelassen werden.

Einen landesweiten Bußgeldkatalog gibt es (noch) nicht, so der Minister. Bei hartnäckigen Verstößen „könnten“ die örtlichen Ordnungsämter „über Bußgelder nachdenken“. Doch er hoffe, so Laumann, dass „die die Menschen diese Freiwilligkeit des Gebotes annehmen und sich vernünftig verhalten“.

Wichtig sei es, dass die Maske NICHT die Abstandspflicht außer Kraft setze. Abstand sei weiter das Gebot der Stunde – mindestens 1,50 Meter, besser 2 Meter.

Laumann berichtete außerdem, dass die Zahl der Reproduktionszahl im Moment in NRW 0,9 beträgt. Die Ansteckungsrate steige also nicht mehr so enorm.

 

Quellen: Land NRW/Der Westen

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