Jetzt doch: Ab Montag Maskenpflicht in NRW – Weitere Geschäfte dürfen öffnen

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Mund-/Nasenmaske - Symbolbild, Quelle Pixabay.com

Jetzt doch. Nach dem absehbaren Maskenflickenteppich im Bund wie auch in NRW (Städte unternahmen schon den Alleingang) gilt ab Montag, 27. April, NRW-weit die Maskenpflicht – in Bussen, Bahnen und im Einzelhandel. Das gab die NRW-Regierung heute Mittag (22. 4.) bekannt – zusammen mit den Landesregierungen von Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Ebenfalls sollen ab Montag auch große Einzelhandelsgeschäfte öffnen dürfen, die ihre Verkaufsflächen auf das festlegte Maximum – 800 qm – durch Absperrungen von Abteilungen reduzieren können. Das betrifft in Unna z. B das Kaufhaus Schnückel oder Leiendecker, die diese Größe überschreiten.

„Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen“, heißt es in der aktuellen Erklärung des Landes.

„Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet:

„Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln.

Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.“

Auch im Einzelhandel gibt es – abgestimmte – weitere Lockerungen:

„Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können.

Diese Entscheidung im Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“

Quelle: Land NRW

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