Todkranker stirbt in Hammer Klinik – Mutter darf nicht Abschied nehmen

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Symbolbild - Quelle Pixabay

Der todkranke Sohn starb, ohne dass seine verzweifelte Mutter ihn noch einmal sehen, seinen Hand halten, ihn streicheln, sich verabschieden durfte.

In der St. Barbara-Klinik Hamm hat sich kurz vor Ostern ein Drama abgespielt.

Der WA berichtete gestern von diesem tieftraurigen Fall, der am heutigen Mittwoch (22. 4.) von verschiedenen überregionalen Medien aufgegriffen wurde.

Wie auch auf Rundblick berichtet, gelten aufgrund des Corona-Infektionsschutzes seit mehreren Wochen in Krankenhäusern strikte Regeln. Es herrscht Besuchsverbot. 

Dieses traf auch eine 67-jährige Frau aus Hamm. Ihr 49-jähriger Sohn wurde Ende März in die St.-Barbara-Klinik eingeliefert. Zu Beginn durfte die Mutter ihn noch besuchen. Dann kam das strenge Kontakt- und Besuchsverbot wegen Covid-19.

Mutter und Sohn hielten zunächst telefonisch Kontakt. Am Montag vor der Osterwoche, 6. April, sei der 49-Jährige nicht mehr an sein Handy gegangen.

Die Mutter erreichte eine Krankenpflegerin auf der Station, die dem Todkranken ein Telefon ans Ohr hielt. Doch er habe sich nicht mehr artikulieren können.

Verzweifelt habe sie einen Arzt angefleht, ihren Sohn, dem es offenbar sehr schlecht ging, besuchen zu dürfen, schilderte die 67-Jährige ihrer Heimatzeitung. Sie bekam ein bedauerndes Nein zur Anwort, es sei keine Ausnahme vom Besuchsverbot möglich.

Man werde sich aber melden, wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtere.

Die erschütternde Meldung kam dann zwei Stunden später – als Todesnachricht.

Der Schwerstkranke war verstorben. Allein, ohne die Mutter noch einmal gesehen, ihr Liebe und ihren Beistand gespürt zu haben.

Für die Mutter war und ist dieser Gedanke vollkommen entsetzlich.

Sie wandte sich jetzt an die Öffentlichkeit – nicht, um die Klinik anzugreifen, wie sie beteuerte. Doch es sei ihr wichtig, deutlich zu machen: So dürfe man doch nicht mit Patienten und ihren Angehörigen umgehen. „Wo bleibt denn da die Menschlichkeit?“

Der Tod des 49-Jährigen stand nicht in Zusammenhang mit Covid-19, das Besuchsverbot gilt jedoch (nicht nur in der St. Barbara-Klinik) generell für alle Patienten.

Eine Kliniksprecherin sagte dem WA:

„Für unsere ärztlichen und pflegerischen Kolleginnen und Kollegen ist es immer wieder aufs Neue schwierig zu sehen, wie sehr die Angehörigen, aber vor allem die Patientinnen und Patienten darunter leiden, von ihren Lieben getrennt zu sein.“ Bei sterbenden Patienten mache auch die Barbara-Klinik Ausnahmen beim Besuchsverbot. Warum dies in diesem traurigen Fall nicht geschah, bleibt offen: Die Krankenhaussprecherin verwies auf die ärztliche Schweigepflicht.

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