Die Corona-Krise bedeutet auch für die kommunalpolitische Arbeit massive Einschränkungen. Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben, schlägt der SPD-Stadtverband vor, die Entscheidungsbefugnisse des Rates vorübergehend an den Hauptausschuss zu übergeben oder aber den Rat entsprechend der Mehrheitsverhältnisse zu reduzieren.
„Alle Parteien sollten sich schnellstmöglich auf eine der beiden Varianten einigen“, so Parteichef Sebastian Laaser in einer Pressemitteilung vom Samstagabend (18. 4.).
Er begründet den Vorstoß der Genossen wie folgt:
„Die Ausbreitung von Covid-19 zwingt auf allen Ebenen zu unkonventionellen Maßnahmen: Zurzeit finden Ausschuss- und Ratssitzungen auch in Unna nicht mehr statt. Bürgermeister und Fraktionen bereiten Dringlichkeitsentscheidungen per Telefon vor. Alles andere wird vertagt.
Auch die aktuellen Lockerungen erlauben keine Wiederaufnahme der kommunalpolitischen Gremienarbeit in der üblichen Form. Hinzu kommt, dass viele Kommunalpolitiker aufgrund ihres Alters und/oder Vorerkrankungen zu den sogenannten Risikogruppen gehören.
Mit der Reduzierung des Rates bzw. der Vertretung des Rates durch den kleineren Hauptausschuss stellen wir trotzdem künftig sicher, dass jederzeit eine beschlussfähige Anzahl von Mitgliedern zusammenkommen kann – natürlich unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln. Die kommunalpolitische Arbeit muss weitergehen, wenn auch sicherlich zunächst mit dem Fokus auf Angelegenheiten, die als dringlich eingestuft werden.“
Handlungsbedarf sieht der Vorsitzende des SPD-Stadtverbandes auch mit Blick auf die für den 13. September 2020 angesetzten Kommunalwahlen. „Wir alle wissen nicht, ob es dabei bleibt. Hier muss das Land endlich Klarheit schaffen, damit die Parteien ihre Termine einhalten und auch einen angemessenen Wahlkampf führen können, der es allen Menschen ermöglicht, sich zu informieren und mit den Kandidaten in Kontakt zu treten.“
Die Sozialdemokraten gehen zurzeit davon aus, dass die Kommunalwahl regulär stattfindet, und planen deshalb Anfang Juni zur offiziellen Aufstellung der Ratskandidaten und Ratskandidatinnen eine Delegiertenversammlung – selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Hygiene-Vorschriften. Sie ist laut der Verordnung der Landesregierung von den Veranstaltungsverboten ausgenommen.