Rückkehr in weiterführende Schulen ab 23. April – 4. Grundschulklassen starten am 4. Mai

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Ab kommender Woche öffnen in NRW die Schulen wieder – aber zunächst nur für die  Abiturienten und 10er-Abschlussklassen. Die Grundschulen bleiben noch geschlossen – am Montag, 4. Mai, sollen dann zunächst die 4. Klassen wieder in ihre Klassen zurückkehren.

Schulministerin Yvonne Gebauer konkretisiere am heutigen Donnerstag (16. April), was die gestrige Einigung der Länder und des Bundes in Sachen Coronalockerungen konkret für die Schüler/innen, Lehrer und Eltern in NRW bedeutet.

  • Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen sieht das Ministerium eine Vorlaufzeit für die nötigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
  • Unmittelbar danach sollen die Schulen am Donnerstag, 23. April, für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben. Konkret sind das NRW-weit rund 148.000 Schülerinnen und Schüler der Stufen 10, 12 und 13.
  • Die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden für Schüler/innen geöffnet, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben können. Ebenso wie bei den Abivorbereitungen sei hier sei eine Aufteilung der Klassen sowie ggf. ein Wechsel der Lehrkräfte in vielen Fächern notwendig.
  • Die Zentrale Prüfung 10 (ZP10)  soll  durch eine Klassenarbeit ersetzt werden. Diese orientiere sich zwar einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP10, nehme aber andererseits stärker Bezug auch auf den tatsächlich erteilten Unterricht.
  • Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
  • Der Schulbetrieb an den Grundschulen soll am 4. Mai vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wieder starten.

Quelle: Schulministerium NRW

Schulministerin Gebauer unterstrich:

„Jeder Unterricht in Präsenzform setzt voraus, dass genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Unterricht erteilen soll nur, wer nicht zu einer vordefinierten Risikogruppe gehört – also keine lebensälteren oder vorerkrankten Kolleginnen und Kollegen“, so Gebauer.

Dadurch würden ca. 20 bis 30 Prozent der Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen.

 

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