Ab Montag erste Corona-Lockerungen für Schulen und Handel – Kitas weiter im Notbetrieb – Fest-Verbot bis Ende August

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Menschenleer - die Unnaer Innenstadt während der flächendeckenden Schließungen im Frühjahr. (Foto Kyncl)

In Nordrhein-Westfalen dürfen ab kommenden Montag, 20. April, zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen. Und auch die Schulen öffnen direkt nach den Osterferien – zunächst aber nur für die Abschlussklassen.

Ministerpräsident Armin Laschet gab am Mittwochabend (15. 4.) in einer Video-Pressekonferenz konkrete Regelungen für NRW bekannt, nachdem am Nachmittag die Länderchefs mit der Bundesregierung ein schrittweises Vorgehen heraus aus dem Lockdown besprochen hatten.

  • Alle Kontaktbeschränkungen bleiben bis vorerst zum 4. Mai in Kraft, einschließlich der entsprechenden Bußgeldverordnung.
  • Das Reiseverbot bleibt bis mindestens zum 4. Mai bestehen.
  • Bis zum 31. August sind sämtliche größeren Veranstaltungen untersagt. Heißt, auch alle Schützenfeste sind damit obsolet.
  • Für den Einzelhandel gibt es ab Montag, 20. 4., Lockerungen. Öffnen dürfen Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche, unter Wahrung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln.
  • Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen ab Montag wieder öffnen.
  • Schulen: Für die Abschlussklassen öffnen die Schulen ab Montag wieder.
  • Bis zum 29. 4. wollen die Kultusminister der Länder ein Konzept entwickeln, wie diue schrittweise Rückkehr der anderen Klassen zurück in die Schulen erfolgen kann. Das beginnt am 4. Mai.
  • Kitas: Die Kindergärten bleiben vorerst weiter geschlossen. Die Notbetreuung wird weiter ausgeweitet.
  • Gottesdienste/Kirchen: In NRW waren Gottesdienste nie untersagt, betonte Laschet in der Pressekonferenz. Schon am Donnerstag werde er mit den Vertretern der kath. und ev. Kirche, der muslimischen und jüdischen Gemeinden besprechen, wie der Religionsfreiheit wieder Rechnung getragen werden kann.
  • Fußball: Es wird definitiv in dieser Saison keine Spiele mehr vor Publikum geben, sagt Laschet.
  • Und die Gastronomie (Bars, Cafés, Restaurant) bleibt vorerst bis zum 4. Mai weiter geschlossen.

Hier ist die offizielle Stellungnahme der Schulministerin:

Statement von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (15. April 2020)

„Die Entscheidung der Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin bieten eine verlässliche Grundlage für unseren Fahrplan, die Schulen nach den Osterferien schrittweise wieder zu öffnen, um so insbesondere die Durchführung von Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und die Vergabe von Abschlüssen zu ermöglichen. Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April 2020 sollen die Schulen wenige Tage später für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, für die Abschlussprüfungen anstehen.

Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme und konkreten Ausgestaltung des Schulbetriebs für die Zeit bis zum 4. Mai 2020 werde ich morgen im Schulausschuss des Landtags den Abgeordneten vorstellen und ebenso auch alle Schulen und Schulträger im Land informieren.

Nordrhein-Westfalen geht diesen verantwortungsvollen Weg der schrittweisen Schulöffnungen abgestimmt und gemeinsam mit allen 16 Bundesländern. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, wie der Unterricht unter Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen wieder aufgenommen wird.

Handlungsleitend bei allen Planungen war, ist und bleibt für mich die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten.“

Ministerin Gebauer wird am morgigen Donnerstag die Planungen für NRW im Schulausschuss vorstellen und die Schulen via Schulmail informieren.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronavirus_Wiederaufnahme/index.html

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