Liegen und Sitzen im Seepark Horstmar nicht mehr erlaubt

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Foto c/o Stadt Lünen: Das neue Verbotsschild.

Im Seepark Horstmar ist es seit Mittwoch (8. 4.)  nicht mehr erlaubt, sich auf der Wiese oder am Strand auf Dauer hinzulegen oder hinzusetzen. Die Stadt Lünen untersagt den Besucherinnen und Besuchern das dauerhafte Niederlassen auf den Freiflächen. Dazu beruft sie sich auf ihr Hausrecht.

Das Verbot soll helfen, Menschenansammlungen zu vermeiden. Der Seepark ist ein beliebtes Ausflugsziel und wird bei gutem Wetter trotz der Aufrufe zum Abstandhalten stark frequentiert.

Diese Erfahrung hat die Stadt Lünen am vergangenen Wochenende gemacht, als das Thermometer am Sonntag bis auf 21 Grad Celsius kletterte. Viele Menschen hatten Decken oder Handtücher ausgebreitet und sich an den See gelegt oder gesetzt.

„Wenn sich die Menschen auf der Wiese oder am Strand niederlassen, sind die Abstandsregeln irgendwann kaum noch einzuhalten“, sagt Bernd Wiesner, der Leiter des Lüner Ordnungsamts. Schwierig werde es spätestens dann, wenn Kinder zwischen den Liegenden und Sitzenden umherlaufen.

Der Seepark werde nicht geschlossen oder gesperrt, teilt die Stadt Lünen mit. Spazierengehen bleibt ausdrücklich erlaubt. Zwischendurch stehen zu bleiben, um zu verweilen oder eine Pause einzulegen ist ebenso erlaubt wie auf den dafür vorgesehenen Parkbänken zu sitzen. Dabei sollten allerdings die landesweit geltenden Regeln zum Kontaktverbot beachtet werden: Maximal zwei Personen, die nicht einer Familie oder dem gleichen Hausstand angehören, dürfen gemeinsam unterwegs sein.

Menschen, die sich nicht an das Verbot halten, können mit einem Hausverbot für den Seepark belegt werden. Die Stadt kündigt Kontrollen an. Sie will am Osterwochenende zunächst mit Ansprachen und Aufklärung über Sinn und Zweck der Regelungen arbeiten, behält sich aber Platzverweise für uneinsichtige Besucherinnen und Besucher vor. Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung, insbesondere gegen das Kontaktverbot, werden allerdings als Ordnungswidrigkeiten nach dem landesweit einheitlichen Bußgeldkatalog geahndet.

Quelle: Stadt Lünen

1 KOMMENTAR

  1. „Wenn sich die Menschen auf der Wiese oder am Strand niederlassen, sind die Abstandsregeln irgendwann kaum noch einzuhalten.“
    Das ‚irgendwann‘ können wir genau feststellen: Der Augenblick ist gekommen, wenn Soziopaten die Abstandsregeln nicht einhalten. Das wäre die Stunde der Ordnungsmacht. Die ist genau dafür eingesetzt und müsste handeln, um den Soziopaten auf den Weg zur Genesung zu helfen. Das würde aber Mühe machen. Da gibt man doch lieber auf und sperrt einfach die Grünflächen für die Rast von erholungsbedürftigen Menschen.

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