Osterfeuer in Unna erlaubt – nach Ostern, tagsüber, mit maximal zwei Personen

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Die klassischen Brauchtumsfeuer zum Osterfest sind in diesem Jahr wegen der Coronapandemie bekanntlich verboten: Erlass des Landes NRW.

Die Stadt Unna erlaubt jedoch Osterfeuer – besser gesagt:  nachösterliche Feuer.

Aber nur mit maximal zwei Personen, sprich ganz dem Kontakt- und Ansammlungsverbot konform.

Außerdem: nur im Hellen. Und eben: erst NACH Ostern.

„In Zeiten der Corona-Krise können auch die Osterfeuer nicht wie gewohnt durchgeführt werden“, teilte die Stadt am Montagnachmittag wenig überraschend mit – um überraschend hinzuzufügen:

„Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist in diesem Jahr nur unter der Aufsicht von zwei Personen im Zeitraum zwischen dem 14. und 30. April erlaubt, jeweils tagsüber bis 18 Uhr (nicht an Sonntagen).“

Die Pressemitteilung schließt mit der Auflage:

„Ab dem 1. Mai sind die Aufschichtungen durch den Veranstalter oder Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu entsorgen.“

Zudem habe „der Veranstalter oder Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass ab sofort kein weiterer Baum- und Strauchschnitt auf den Aufschichtungen abgelagert wird“.

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