„Schächten verboten – Ausnahmegenehmigungen seit über 10 Jahren in NRW nicht mehr erteilt“

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Rind auf der Weide, Symbolbild - Archiv, Foto Rinke

„Schächten ist in Deutschland verboten. Ausnahmegenehmigungen wurden seit mehr als 10 Jahren in NRW nicht erteilt.“ 

„Große Bestürzung und Verärgerung“ haben die grausamen Schlachtpraktiken im Selmer Schlachthof Prott bei der FDP-Landtagsfraktion NRW ausgelöst.

Aufmerksam gemacht auf die grauenhafte Tierquälerei und das mutmaßliche Behördenversagen unter Landrat Mario Löhr (SPD) hat die Freidemokraten ein ehemaliger Parteigenosse des Landrates, Bernd V. Köster. Bevor er aus der SPD austrat, war Köster SPD-Ortsvereinsvorsitzender von Selm-Cappenberg, Ortsvereinsvorsitzender von Lünen-Niederaden und stellv. Stadtverbandsvorsitzender der SPD Lünen.

Inzwischen Mitglied der Familienpartei, hat Bernd Köster die nachdrückliche Aufforderung zum Handeln an die Landesregierung geschickt.

„Ich gehe von Behördenversagen aus – in welcher auch der amtierende Landrat Unna und das Landesamt für Umwelt/Naturschutz involviert ist.“

Von der FDP NRW bekam er in dieser Woche die folgende Antwort:

„Wir setzen uns für eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Verdächtigen ein. Zudem muss überprüft werden, ob auf Seiten der zuständigen Behörden Fehler gemacht worden sind.“

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so die Liberalen, müssten die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden.

„Die Rechtslage ist eindeutig: Schächten ist in Deutschland verboten. Ausnahmen sind in sehr engen Grenzen denkbar. Ausnahmegenehmigungen wurden seit mehr als 10 Jahren in NRW nicht erteilt.“  

Verbote alleine, führen die Freidemokraten aus, führten leider nicht dazu, dass Verstöße nicht existierten.

„Daher haben wir uns in einer parlamentarischen Initiative für die lückenlose Videoüberwachung an Schlachthöfen eingesetzt. In den besonders sensiblen Bereichen der Anlieferung und Schlachtung der Tiere muss Tierschutz in besonderer Weise garantiert werden.“

Der Initiative haben sich laut FDP alle anderen Bundesländer angeschlossen.

„Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner weigert sich allerdings, die Rechtslage anzupassen.“

Datenschutz- und arbeitsrechtliche Bestimmungen mit Blick auf die im Schlachthof tätigen Mitarbeiter sprächen gegen eine Videoüberwachung. Diese Argumentation lassen die Liberalen nicht gelten, „denn einige große Schlachtunternehmen haben die Videoüberwachung bereits als Standard bereits eingeführt. Zudem ermöglichen innovative Kamerasysteme die gezielte Überwachung des Tierschutzes, ohne Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu verletzen.“

Die strafrechtlichen Ermittlungen und die aufsichtsrechtlichen Untersuchungen dauern noch an. Wir werden die Ergebnisse abwarten und uns in der Zwischenzeit weiterhin für die Videoüberwachung einsetzen.

FDP-Landtagsfraktion NRW

4 KOMMENTARE

  1. Bemerkenswert, dass der Runblick dieses Thema aufgreift. In der lokalen Zeitung gibt es nur ein großes Schweigen dazu. Was bei mir immer mehr den Verdacht bestärkt, dass die lokale Presse doch engere Beziehungen zur SPD hat und diese auch sehr pflegt. Während man den neuen Bürgermeister ignoriert und schlecht schreibt, werden andere Parteien und deren Vertreter sehr wohlwollend behandelt. Aber das stört ja niemanden in Unna. Immer schön weiter schlafen.

    • Nun ja, Peter, angesichts der Auflagenentwicklung der Tageszeitungen generell könnte man darüber diskutieren, ob das „niemanden stört“. Wir berichten fortlaufend über diese entsetzlichen Vorfälle. Begrüßenswerterweise haben Grüne und CDU im Kreistag ebenfalls reagiert.

  2. Ich glaube, viele trauen sich nicht zu schreiben, dass die Schächtungen von Migranten ausgeübt werden. Also die Tierquälerei wird von Migranten ausgeführt. Das ist wohl für viele ein zu heißes Eisen.

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