Mehr als doppelt so schnell wie erlaubt rasten sie über Land bzw. durch geschlossene Ortschaften. Die Kreispolizei Soest meldet zwei Rekordraser – einer saß in einem Auto, der andere auf einem Motorrad.
Der 60-jährige Motorradfahrer aus Büren ist seine Führschein erst einmal los. „Aus polizeilicher Sicht kann man nur sagen, dass er und auch andere Verkehrsteilnehmer Glück im Unglück hatten“, unterstreicht der Polizeisprecher.
Einer zivilen Polizeistreife fiel der Biker am Samstag auf der Bundesstraße B516 in Rüthen auf. Der 60-Jährige raste mit fast 160 km/h durch eine 100er-Zone.
Die Beamten wollten ihn anhalten. „Ob der Motorradfahrer die Anhaltesignale wahrnehmen konnte oder missachtete, steht zurzeit noch nicht fest“, berichtet die Polizei. Klar ist jedoch:
Er hielt nicht an, sondern gab erst recht Gas, jagte über die Landstraße L776 mit durchschnittlich über 160 km/h und in der Spitze über 200 km/h, fuhr mehrfach in 70-er Zonen mit 150 km/h bis 180 km/h, missachtete das Überholverbot und diverse Verkehrszeichen.
Die Polizeibeamten stoppten den Biker schließlich, zogen seinen Führerschein ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen „Verbotener Kraftfahrzeugrennen“ ein. Dazu ist kein Rennpartner nötig (Par. 315d Strafgesetzbuch).
Demnach muss ein Kraftfahrzeugführer, der sich im Straßenverkehr zur Erreichung einer höchst möglichen Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.
Ein zweiter Raser saß am Dienstag (23. Februar) in einem Pkw – er fiel auf der Werler Landstraße gegen 21 Uhr einer Polizeistreife auf, weil er mit 110 km/h (brutto) durch Ostönnen raste. In Ampen konnte der nicht angeschnallte 24-jährige Wuppertaler von den Beamten gestoppt werden.
„Die auffällig großen Pupillen und wässrigen Augen ließen die Streifenwagenbesatzung schon erahnen, was der Grund für seine Geschwindigkeitsverstöße sein könnte“, bemerkt die Polizei, auf Nachfrage gab er dann auch zu, dass er am Vortag Drogen konsumiert hatte.
Es folgte die obligatorische Blutprobe in einem Krankenhaus.