Die Polizei des Märkischen Kreises erhöht in der Silvesternacht die Einsatzstärken auf den zehn Polizeiwachen im Kreisgebiet. „Polizeibeamtinnen und -beamte werden in der Nacht verstärkt präsent sein“, kündigt die Behörde an.
Sie fügt hinzu:
„Anlasslose Kontrollen in Privaträumen werden nicht durchgeführt. Gleichwohl wird gemeldeten Verstößen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum konsequent nachgegangen.“
Rechtlich sind Kontrollen und Ahndungen sowieso fraglich, da sich die Corona-Schutzverordnung NRW explizit auf den öffentlichen Raum bezieht und in Paragraph 1 Absatz 5 den durch Artikel 13 Grundgesetz geschützten Privatbereich ausdrücklich ausschließt.
Ein konkreter „Anlass“ für polizeiliche Kontrollen in privaten Wohnungen wären Ruhestörung, akute Gefahrenlagen oder Hinweise auf Straftaten.
„Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten“, erinnert die MK-Polizei. „Das Abbrennen privaten Feuerwerks, z.B. aus Restbeständen vom Vorjahr, ist jedoch erlaubt. Die Polizei appelliert trotzdem dringend, dieses Jahr darauf zu verzichten.“
Die Stadt Iserlohn habe zusätzlich Verbotszonen im Bereich des Seilersee sowie des Danzturms erlassen: https://www.iserlohn.de/aktuelles/pressemitteilungen-der-stadt/einzelansicht/20362-silvester-feuerwerkskoerper-und-andere-pyrotechnik-an-bestimmten-orten-verboten
Weitere kommunale Verbotszonen sind der Polizei bislang nicht bekannt geworden.
Sie erinnert nochmals daran:
„Partys, Feiern und Ansammlungen sind weiterhin verboten. Bei Treffen gilt nach wie vor die Obergrenze von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (zuzüglich Kindern bis einschließlich 14 Jahren).“ Diese Kinder müssen allerdings zu einem der beiden Haushalte gehören.
Die Polizei des Märkischen Kreises „wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und sicheren Jahreswechsel.“
Quelle: Kreispolizei Märkischer Kreis