„Muss man in der Unnaer Fußgängerzone jetzt eine Maske tragen?“ Immer wieder erreicht unsere Redaktion in den letzten Tagen diese etwas verunsicherte Anfrage von Leserinnen und Lesern. Die Antwort ist: bisher Nein.
Als der Kreis Unna wegen der in den „roten Bereich“ (Inzidenz über 50) gestiegenen Zahl an Neuinfektionen eine neue Allgemeinverfügung verfasste, kam auch die „erweiterte Maskenpflicht“ in Außenbereichen ins Spiel. Alle 10 Städte und Gemeinden des Kreises, so auch Unna, wurden von der Kreisbehörde nach besonders belebten Bereichen der Stadt befragt, in denen der 1,50 Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
In diesen Außenbereichen (belebte Fußgängerzonen, enge Passagen etc.) soll laut aktualisierter Coronaschutzverordnung des Landes die Maskenpflicht verordnet werden.
Angeordnet wird sie von den Kommunen. Lediglich 4 der 10 Städte und Gemeinden im Kreis wiesen indes Bereiche in ihren Innenstädten für zusätzliche Maskenpflicht aus: Am weitesten ging Lünen mit einem ganzen Sammelsurium an Straßen, eine Handvoll wiesen Schwerte und Werne aus, Fröndenberg beschränkte sich auf einen einzigen Bereich.
In Unna, Bergkamen, Kamen, Bönen, Selm und Holzwickede gibt es vorerst keine Pflicht zur „Maske draußen“. Der Unnaer Stadtsprecher Christoph Ueberfeld begründete uns dies auf Nachfrage pragmatisch.
„Wir waren wie alle anderen Städte und Gemeinden aufgefordert, diese Entscheidung für Bereiche der Stadt zu treffen, wo ,besondere Verdichtung´ erkennbar ist“, erinnerte Ueberfeld an die Vorgabe des Kreises. „Es ist aber derzeit nirgends eine ,Verdichtung´erkennbar. Ausgenommen an den Markttagen auf dem Wochenmarkt.“
Dort herrscht aber bekanntlich ohnehin die Pflicht zum Mund-/Nasenschutz, nicht nur auf dem Alten Markt, sondern schon auf der Bahnhofstraße ab Tchibo und weiter die Massener Straße hinauf bis Foto Nawrath.
Zunehmend, so gab Ueberfeld den Eindruck der Stadtverwaltung wieder, trügen Passantinnen und Passanten in der Innenstadt die Maske freiwillig auch draußen. Das sei auf jeden Fall zu begrüßen. „Wir werden das, so der momentane Sachstand, aber nicht zur Pflicht machen.“
Denn die Stadt Unna habe sich dazu entschieden, auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens mit Sorgfalt, aber mit Augenmaß zu reagieren. Wir werden den Bürgern für den Moment keine weitergehende Maskenpflicht verordnen. Wir werden immer in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt schauen, was notwendig ist.“ –
Grundlage für die erweiterte Maskenpflicht bildet die Coronaschutzverordnung des Landes NRW §15a, Absatz 3, Satz 5: „Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 treten in den jeweiligen Kommunen die folgenden Regelungen in Kraft: […] die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen); […]“.